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AK Wien kritisiert Geschäfte für Grundpreisauszeichnung

Die Arbeiterkammer kritisiert die Grundpreisauszeichnung in den Geschäften.
Die Arbeiterkammer kritisiert die Grundpreisauszeichnung in den Geschäften. ©AP Photo/Michael Probst (Symbolbild)
Oft ist der Grundpreis in Super- und Drogeriemärkten nicht gut lesbar, fehlt oder ist uneinheitlich, kritisiert die Arbeiterkammer Wien. Die AK fordert deshalb Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz.

Die Arbeiterkammer Wien hat die Grundpreisauszeichnung in Geschäften in Wien überprüft.

AK Wien kritisiert mehrere Punkte bei Grundpreisauszeichnung

Bei Lidl fand die AK Wien bei einigen Flaschenbieren eine Grundpreisauszeichnung pro Liter statt pro 500 Milliliter. Bei Hofer war die Grundpreisauszeichnung bei Marmelade falsch und bei Schokolade fehlte sie gelegentlich.

Ein weiteres Problem sieht die AK Wien in der Schriftgröße: Die Super- und Drogeriemärkte haben mehrheitlich die Grundpreise mit einer Schriftgröße von 4 bis 4,5 Millimeter ausgezeichnet. Manchmal blieb sie leicht darunter, aber noch lesbar - so etwa bei Lidl und Hofer. Aber bei Müller brauche man eine Lupe, merkte die AK an. Denn die Schriftgröße war nicht größer als 2 Millimeter. Das entspräche somit nicht dem Gesetz.

Grundpreisauszeichnung fehlt in vielen Geschäften oder ist uneinheitlich

Bei den meisten Geschäften fehlte manchmal die Grundpreisauszeichnung ganz oder war falsch, etwa bei Flüssigseife in Stück oder pro 100 Stück statt wie gesetzlich vorgeschrieben pro Liter oder 100 Milliliter. Und bei einigen Geschäften bemerkten die Tester bei vielen Produkten keine einheitliche Grundpreisauszeichnung. Es gäbe oft mehrere Varianten innerhalb einer Produktgruppe, zum Beispiel bei Waschmittel pro Liter, pro Waschgang oder pro Stück. Laut Gesetz dürfte die Grundpreisauszeichnung hier pro Liter oder pro Anwendung (Waschgang) sein. Aber mit den angeführten Preisangaben sei ein Vergleich schwierig, stellte die AK Wien fest.

Bei WC-Papier, Wattepads, Alufolie, Zahnseide & Co. sind keine Grundpreise gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch zeichnen manche Handelsketten den Grundpreis etwa bei WC-Papier aus, jedoch pro Stück (DM), pro 100 Stück (Müller) oder pro Blatt (Lidl).

AK fordert Nachbesserungen bei Preisauszeichnungsgesetz

"Zufriedenstellend ist das Ergebnis leider nicht. Angesichts der Teuerung ist ein leichter Preisvergleich besonders wichtig", sagte Gabriele Zgubic vom AK Konsumentenschutz. "Leider ist das Preisauszeichnungsgesetz schwammig - es fehlen klare gesetzliche Regeln für Schriftgröße des Grundpreises. Es sind oft auch bei einem Produkt mehrere Varianten der Grundpreisauszeichnung möglich, etwa Liter oder 100 Milliliter." Die Schriftgröße basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung der Sozialpartner mit dem Handel aus 2009.

Die AK verlangt Nachbesserungen im Grundpreisauszeichnungsgesetz: Dazu zähle eine Mindestschriftgröße von 4 Millimeter bei der Grundpreisauszeichnung; Nur eine Variante je Produktgruppe bei der Grundpreisauszeichnung (also zum Beispiel pro Liter) und eine Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier.

Handelsketten sagen nach AK-Untersuchung Verbesserungen zu

Die AK überprüfte im November 2022 bei 10 Wiener Drogerie-, Supermärkten und Diskontern (Bipa, DM, Müller, Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar und Interspar) die Grundpreisauszeichnung. Dabei wurden 30 Gruppen von Drogeriewaren (etwa Shampoos, Zahncremen usw.) und 30 Gruppen von Lebensmitteln bzw. Getränken (etwa Mehl, Käse, Bier usw.) überprüft.

Die AK habe die Handelsketten um eine schriftliche Stellungnahme ersucht, teilte die AK Wien mit. Alle hätten in unterschiedlichem Ausmaß Verbesserungen zugesagt.

(APA/Red)

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