Laut AK OÖ gehe es konkret um den Anbieter Turquoiz Limited aus London, der unter mehreren Webadressen auftrete. Die Liste ist auf ooe.konsumentenschutz.at abrufbar.
Rechnung von Gratis-Streaming-Diensten: Keine Zahlungspflicht
Vorweg gab die AK in einer Presseaussendung am Dienstag Entwarnung für die Betroffenen: Da der Hinweis auf die Kosten nur versteckt erfolge und man nicht ausreichend über die Vertragsdauer informiert werde, komme kein gültiger Vertrag zustande und es bestehe daher keine Zahlungspflicht.
Die Konsumentenschützer raten aber auch aus anderen Gründen zur Vorsicht bei unbekannten oder dubiosen Streaminganbietern. Denn wenn für den Nutzer offensichtlich erkennbar ist, dass die Inhalte aus illegalen Quellen stammen, kann ihm eine Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber ins Haus flattern. Zudem sei bei bewährten Diensten die Video- und Tonqualität meist besser und die Gefahr, sich Schad-Software einzufangen, geringer.
(APA/Red)