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AK Wahl: Deine Stimme zählt!

©Vom 26. Jänner bis 8. Februar 2024 wählen Vorarlbergs Arbeitnehmer:innen ihr Arbeitnehmerparlament. Sie bestimmen, wer in den kommenden fünf Jahre ihre Interessen vertritt. (Foto: Lisa Mathis)
Vom 26. Jänner bis 8. Februar sind mehr als 170.000 Arbeitnehmer:innen in Vorarlberg aufgerufen, ihre Interessensvertretung zu wählen.

Mit ihren Stimmen erteilen sie 70 Kammerrätinnen und Kammerräten den Auftrag für kommende fünf Jahre. Diesen Abgeordneten wählen aus ihrer Mitte das künftige Präsidium

Inhalte mitbestimmen

Bei dieser wichtigen Abstimmung entscheiden die Arbeitnehmer:innen im Land auch, für welche Belange sich ihre AK in den nächsten fünf Jahren einsetzen soll. Braucht es einen Fokus auf Bauen und Wohnen? Auf sozialer Gleichberechtigung? Oder auf Integration? Sie als AK Mitglied und Wähler:in haben es in der Hand!

Ja zur AK!

Egal, welche Fraktion und damit welchen Fokus Sie mit Ihrer Wahl unterstützen möchten: Ihre Stimme ist immer eine Stimme für die AK. Denn eine starke Wahlbeteiligung stärkt die Kammer, sodass die sich auch weiterhin nach Kräften für ihre Mitglieder einsetzen kann – etwa mit Beratungen zu Themen wie Wohnen und Miete, Karenz und Mutterschutz, Aus- und Weiterbildung, Steuern und Geld, Konsumentenschutz oder Vertragsangelegenheiten. Und das stets kostenlos.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist jede:r, der mit dem Stichtag 23. Oktober 2023 unselbständig beschäftigt oder freie:r Dienstnehmer:in war. Aber auch, wer zum Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, in Karenz, Zivildiener:in, Präsenzdiener:in oder arbeitslos ist, kann mitbestimmen. Man muss dazu nur einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen. Das AK Wahlbüro informiert Sie darüber rechtzeitig schriftlich.

So wird gewählt

Wählen kann jede:r Berechtigte entweder im Betrieb oder per Briefwahl. Bei beidem bleibt das Wahlgeheimnis natürlich gewahrt. Wenn Sie in Ihrem Betrieb wählen können, nutzen Sie diese Möglichkeit. Wenn nicht, nutzen Sie die Briefwahl. Beide Möglichkeiten sind unbürokratisch und schnell.

Mitte Jänner werden die Wahlkarten samt Stimmzettel automatisch von der AK verschickt. Sie können dann sofort von zu Hause aus wählen, indem Sie die Wahlkarte ausfüllen und in die Poste geben. Das Porto dafür trägt die AK. Alternativ können Sie auch im Wahllokal Ihrer AK vor Ort wählen.

Wählen im Betrieb

Führt Ihr Betrieb die AK Wahl direkt vor Ort durch, dann können Sie ganz praktisch auf Ihrer Arbeitsstelle wählen. In dem Fall kann an vorgegebenen Tagen zwischen dem 26. Jänner und dem 8. Februar  direkt vor Ort gewählt werden. Die genauen Wahllokale und -zeiten werden Mitte Jänner vom AK Wahlbüro bekanntgegeben.

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