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AK und ÖGB wollen Corona-Sonderbetreuungszeit

Die Arbeiterkammer und der ÖGB fordern eine Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit für Eltern coronapositiver Kinder.
Die Arbeiterkammer und der ÖGB fordern eine Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit für Eltern coronapositiver Kinder. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Die Wiedereinführung der mit Ende des vergangenen Schuljahrs ausgelaufenen Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern coronapositiver Kinder wird von AK und ÖGB gefordert.

Arbeiterkammer (AK) und ÖGB verlangen die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern coronapositiver Kindergarten- und Volksschulkinder. "Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar!", so AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann in einer Aussendung.

AK und ÖGB wollen Corona-Sonderbetreuungszeit

Derzeit dürfen Kindergartenkinder sowie Volksschüler Kindergarten bzw. Schule nicht besuchen, wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden. Zwar dürfen ihre Eltern in diesem Fall grundsätzlich daheimbleiben. Rechtliche Basis dafür sind jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von Corona gelten: Demnach gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Konkrete Dauer der Corona-Sonderbetreuungszeit nicht klar

Allerdings sei die konkrete Dauer für die Freistellung dem Gesetz nicht zu entnehmen, monierte Anderl. Diese müsste letztlich in jedem Einzelfall gerichtlich geklärt werden. "Gerade in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche Experimente." Die allgemeinen Regelungen zu Dienstverhinderungen hätten zwar in normalen Zeiten ihre Berechtigung - für den Krisenmodus habe man aber die zeitlich klar definierte Sonderbetreuungszeit eingeführt. Solange die Pandemie nicht vorbei sei, müsse diese als Dauerrecht verankert werden.

(APA/Red)

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