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AK rät: Mit Pension jetzt noch zuwarten

Hubert Hämmerle empfiehlt „Zuwarten“ mit den Pensionsanträgen. Foto: AK Vorarlberg
Hubert Hämmerle empfiehlt „Zuwarten“ mit den Pensionsanträgen. Foto: AK Vorarlberg
Eine neue Regelung für Langzeitversicherte klingt verlockend. Aber sie wird erst 2020 wirksam.

Das Parlament hat kurz vor den Neuwahlen eine Regelung beschlossen, die vorsieht, dass Langzeitversicherte nach 45 Beitragsjahren aufgrund der Erwerbsarbeit mit 62 abschlagsfrei in Pension gehen können. Diese neue Regelung tritt allerdings erst am 1. Jänner 2020 in Kraft. „Wir raten deshalb allen, welche die neuen Bestimmungen für die Langzeitversichertenregelung erfüllen und heuer noch in Pension gehen wollen, bis Anfang 2020 zu warten und bereits gestellte Anträge zurückzuziehen“, betont AK-Präsident Hubert Hämmerle.

Die Regelung entspricht einer uralten Forderung der AK Vorarlberg. Schon in einem Antrag an die 156. Vollversammlung der AK Vorarlberg am 14. November 2007 hieß es: „Keine Abschläge, keine Kompromisse – wer 45 Jahre gearbeitet hat, der hat ein Recht auf die volle Pension.“ Allerdings tritt die neue Regelung erst Anfang 2020 in Kraft. Das heißt: Alle Betroffenen, welche die neuen Bestimmungen erfüllen und noch heuer in Pension gehen wollen, sollten sich das gut überlegen. „Wir empfehlen, noch bis 2020 zuzuwarten bzw. bereits gestellte Anträge wieder zurückzuziehen“, sagt AK-Präsident Hubert Hämmerle, und er betont: „Jedenfalls sollten Sie sich, bevor Sie ihren Antrag zurückziehen, beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden.“

Die AK Vorarlberg berät Sie gerne

Die Pensionsexperten der AK Vorarlberg – insbesondere Mag. Franz Beck, Markus Lescher und Mag. Jürgen Lehner – erreichen Sie unter der Telefonnummer 050/258-2200.

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