AK kritisiert überhöhte Mieten bei privatisierten Genossenschaftswohnungen

Viele Mieterinnen und Mieter wüssten gar nicht, dass ihnen auch nach dem Verkauf der Wohnung an einen Investor die gedeckelte Miete laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zusteht. Die AK wünscht sich ein "Pickerl" im Grundbuch, das das näher ausweist. Ebenfalls nötig wären Strafen für Mietwucher. Derzeit müsse bei einer Klage nur der Differenzbetrag refundiert werden.
Derzeit sind 4,38 Euro pro Quadratmeter rechtens
Die ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und vor allem auch die Investorinnen und Investoren, die solche Wohnungen kaufen, müssen auf die Lebensdauer der Wohnungen und Gebäude nach den Bestimmungen des WGG vermieten. In der Regel dürfen laut AK Grundmiete und Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag - zusammen derzeit 4,38 Euro pro Quadratmeter - plus Betriebskosten und Umsatzsteuer verlangt werden.
Gemeinnützigkeit sei ein wichtiger Baustein, wenn es um leistbaren Wohnraum gehe, betonte AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka am Dienstag in einer Pressekonferenz. Dabei gelten zwei Prinzipien - das Vermögensbindungsprinzip, wonach Gewinne - etwa in neue Wohnungen - reinvestiert werden müssen, und der gedeckelte Mietzins, der garantiert ist. "Problematisch wird es, wenn Gemeinnützige privatisiert werden", kritisierte Rosifka die seiner Meinung nach mangelnde Transparenz, Mietanstiege, Befristungen und Kettenmietverträge in der Zeit danach.
Privatisierung der Buwog unter Grasser war "Großereignis"
In den vergangenen etwas über 20 Jahren habe es hier "zwei große Ereignisse" gegeben - als Paradebeispiel für Privatisierungen von bundeseigenen gemeinnützigen Bauvereinigungen und ihren Wohnungen nannte Rosifka die Entstaatlichung der Buwog unter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Jahr 2004. Das sei mit einem "Verlust von etwa 60.000 Wohnungen aus der Gemeinnützigkeit" einhergegangen. Die ehemals bundeseigenen Wohnungen von BUWOG, WAG Linz, ESG Villach und EBS Linz seien abverkauft worden und die Republik habe dafür "läppische 961 Mio. Euro eingenommen", so die AK. Inklusive der Übernahme von offenen Krediten hätten die Käuferinnen und Käufer im Schnitt knapp unter 40.000 Euro pro Wohnung bezahlt. Ereignis Nummer zwei waren die 3.000 Genossenschaftswohnungen von Gesfö, Riedenhof und Panonnia, die zwischen 2012 und 2015 privatisiert wurden.
Wer von Anlegerinnen bzw. Anlegern ein Wohnung gemietet habe, zahle oft eine viel höhere Miete, führte die AK einige Fallbeispiele ins Treffen. So seien rund 1.100 Euro Bruttomiete für eine 61- bis 70-Quadratmeter-Wohnung zu bezahlen gewesen - vermietet durch das Wohnungsunternehmen seien es im Schnitt nur rund 590 Euro Miete gewesen. "Eine klare und nachvollziehbare Anwendung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes macht einen großen finanziellen Unterschied", betonte Ernst Gruber von wohnbund:consult - Büro für Stad.Raum.Entwicklung, der eine qualitative Erhebung zu den Folgen der Privatisierungen durchgeführt hat. Viele Mieterinnen und Mieter wüssten nicht, dass die Miete in ihrer Anlage gedeckelt sei. Mit der Vermietung durch Investorinnen oder Investoren gehe auch "regelmäßig auch eine Befristung" einher. Mieterinnen und Mieter trauen sich dann laut AK meist nicht zu klagen, da sie dann Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Bei der Erhebung gut abgeschnitten hätten wiederum die Wohnqualität, rasche Mängelbehebung und gut gepflegte Anlagen.
Saftige Strafen für Wucher als Abschreckung nötig
Überschattet werden die Pluspunkte von den häufigen Mietanstiegen. Das rechtliche Risiko für das Verlangen der überhöhten Mieten ist der AK zu gering. "Fliegt man auf, muss lediglich der zu Unrecht gezahlte Betrag zurückerstattet werden", kritisiert Rosifka. "Vermieterinnen und Vermieter können mit überhöhten Preisen weitermachen - es droht ja keine Strafe." Das sollte sich ändern, so der Appell der AK an die Regierung. Konkret sei das Wirtschaftsministerium für das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zuständig.
Die AK wünscht sich für alle dem WGG unterliegenden Wohnungen den Vermerk "gemeinnützig, WGG-Mietzinsbildung" im Grundbuch, damit Mieterinnen und Mieter sofort erkennen können, ob bei ihrer Wohnung eine Mietzinsbegrenzung gilt. Weiters fordert die AK das Aus für Befristungen, da diese "Preistreiber" seien und Mieterinnen und Mieter "erpressbar" machten. Ebenfalls nötig wären "saftige Strafen für Mietwucher": Alles, was an rechtswidriger Mietzahlung kassiert wurde, soll in doppelter Höhe zurückgezahlt werden und befristete Mietverträge sollen dann in unbefristete umgewandelt werden. Hinzu sollen Geldstrafen bei mehr als 20 Prozent Überhöhung kommen; mehr als 50 Prozent Wucher solle - ähnlich wie in Deutschland - als Straftat gelten.
Dauerhafte Wohnbaumilliarde des Bundes an die Länder
Ebenfalls auf der Wunschliste steht eine dauerhafte Wohnbauförderungsmilliarde des Bundes an die Länder, die im aktuellen Regierungsprogramm fehle. Mit 1 Mrd. Euro könnten jährlich rund 12.000 zusätzliche, geförderte Mietwohnungen gebaut werden. Innerhalb von fünf Jahren ließe sich so der Ersatz der oben erwähnten 60.000 privatisierten Wohnungen realisieren. Angesichts des hohen Bedarfes an leistbarem und dauerhaft gesichertem Wohnraum sowie zur Stützung der Beschäftigten und Firmen in der Baubranche sei diese Maßnahme von zentraler Bedeutung.
(APA/Red)