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AK kritisiert Clever fit wegen unzulässiger Gebühren

Die Arbeiterkammer kritisiert, dass unzulässig kassierte Gebühren der Fitnesscenterkette Clever fit nicht zurückerstatten wurden.
Die Arbeiterkammer kritisiert, dass unzulässig kassierte Gebühren der Fitnesscenterkette Clever fit nicht zurückerstatten wurden. ©pixabay.com (Sujet)
Unzulässig kassierte Gebühren seien nicht zurückerstattet und Gespräche verweigert worden: Das wirft die Arbeiterkammer (AK) der Fitnesscenterkette Clever fit vor.

Bei der Kammer hätten sich bereits rund 6.000 Kundinnen und Kunden des Fitnessstudios gemeldet, denen unzulässige Gebühren wie etwa eine Servicepauschale verrechnet wurden. Die AK sammelt nun weitere Ansprüche und will nötigenfalls den Rechtsweg beschreiten.

Arbeiterkammer kritisiert Fitnesscenterkette Clever fit

Wobei sich die beiden Parteien schon mehrmals vor Gericht getroffen haben. Die AK hatte mehrere Franchisenehmer von clever fit geklagt, mittlerweile würden gegen vier Betreiber von "clever fit"-Studios Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) vorliegen. "Er entschied durchwegs, dass sämtliche Zusatzentgelte rechtswidrig sind", so die AK am Dienstag in einer Aussendung.

AK habe "clever-fit"-Betreiber zu Gesprächen eingeladen

Die AK habe die betroffenen "clever fit"-Betreiber zu Gesprächen eingeladen, um eine gute Lösung für die betroffenen Kundinnen und Kunden zu finden, sei aber auf taube Ohren gestoßen. "Von den Unternehmen wurde lediglich angekündigt, dass sie ab sofort keine weiteren Zusatzentgelte kassieren", so die Arbeiterkammer. Eine Stellungnahme von clever fit war auf APA-Anfrage nicht zu erhalten.

"Sonderbar, wenn ein Unternehmen ein Gerichtsurteil ignoriert"

"Es ist sonderbar, wenn ein Unternehmen ein Gerichtsurteil ignoriert. Diese Vorgangsweise kommt nur äußerst selten vor", kritisierte AK-Experte Martin Goger und stellte klar: "Wir werden daher die Ansprüche von Kundinnen und Kunden von clever fit auf Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Beträge sammeln und falls nötig auch gerichtlich geltend machen."

Das Formular zur Rückzahlung findet sich hier

(APA/Red)

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