AK hilft, weil gerade jetzt jeder Euro zählt

Ab 12. Oktober 2020 ist es noch einfacher, mithilfe der AK Vorarlberg zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer die Arbeitnehmerveranlagung online und ohne Termin über die AK-Steuerrechtsabteilung beantragen.
Drei Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind aktuell Mitglied der AK Vorarlberg.
- Sie haben nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (keine Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung o.ä.).
- Sie haben eine Zugangskennung für FinanzOnline.
Negativsteuer, Alleinverdiener, Mehrkindzuschlag, Familienbonus Plus, Kindermehrbetrag, außergewöhnliche Belastungen – das sind nur Beispiele, wie komplex die Arbeitnehmerveranlagung sein kann. Die Steuerrechtsexpertinnen der AK Vorarlberg setzen ihr Fachwissen zum Vorteil der AK-Mitglieder ein. Routiniert holen sie Millionen Euch an Steuergeld zurück.
Nun wird diese kostenlose Dienstleistung um ein Online-Service erweitert: „Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin übermittelt uns online sämtliche Informationen und wir führen dann nach eventuellen telefonischen Abklärungen mit ihm bzw. ihr die Arbeitnehmerveranlagung durch“, sagt AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer. Die Digitalisierung macht es möglich, dass die Arbeitnehmerveranlagung auch ohne persönlichem Termin durchgeführt werden kann. Das bedeutet nicht nur jetzt, in Corona-Zeiten, einen bequemen und sicheren Zusatznutzen.
Vertraulichkeit garantiert
Apropos Sicherheit: „Dieses Service ist nicht mit der direkten Eingabe auf FinanzOnline zu verwechseln“, betont Düringer. „Erst wenn alle Einzelheiten telefonisch oder per E-Mail geklärt sind, geben wir den Antrag an das Finanzamt. Selbstverständlich sind wir vom AK-Steuerrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet und sämtliche persönlichen Daten bei uns sicher.“