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AK: Heuer schon 2.000 Beschwerden zu Klarna eingelangt

Klarna kommuniziert laut Arbeiterkammer nicht mit Kunden und schaltet schnell Anwälte ein.
Klarna kommuniziert laut Arbeiterkammer nicht mit Kunden und schaltet schnell Anwälte ein. ©pixabay.com (Symbolbild)
Bei der Arbeiterkammer (AK) sind heuer schon 2.000 Beschwerden zur schwedischen Bank Klarna eingelangt. Oftmals bekamen Konsumenten eine Mahnung, obwohl sie erste Rechnung oder die Ware noch gar nicht erhalten haben.

Klarna wickelt für Online-Shops Transaktionen ab, etwa den Kauf auf Rechnung. Oftmals bekamen Konsumenten eine Mahnung, obwohl sie erste Rechnung oder die Ware noch gar nicht erhalten haben, die Ware retourniert haben oder vom Vertrag zurückgetreten sind. Klarna schaltet laut AK auch rasch Inkassobüros oder Anwälte ein.

Heuer schon 2.000 Beschwerden über Klarna

Das große Problem sei, dass Klarna Konsumenten nicht antworte, so die AK am Donnerstag in einer Aussendung. Selbst die Kammer hatte mit ihren Schreiben an Klarna kaum Erfolg. "Erst wenn wir beim Inkassobüro oder Anwalt intervenieren, gibt es Lösungen. Aber es ist nicht einzusehen, dass es so weit kommen muss", so AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Klarna solle die Beschwerden von Kunden ernst nehmen und sei als Zahlungsinstitut außerdem verpflichtet, Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzubieten. Diese Information findet sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die darin erwähnte Beschwerdestelle ist in Schweden.

Beschwerden zu Transaktionen im Zahlungsverkehr

Beschwerden zu Transaktionen im Zahlungsverkehr sind eines der Topthemen in der AK-Konsumentenberatung zum Thema Finanzen/Bank. Im ersten Halbjahr 2020 bezog sich jede fünfte der 23.000 Finanzanfragen darauf. "Online-Zahlen ist praktisch, aber nicht frei von Risiken", warnte die AK und verwies auf ihre FAQ zum sicheren Bezahlen (www.arbeiterkammer.at/sicher-bezahlen). Da wird etwa erklärt, dass eine einmal beauftragte Überweisung üblicherweise nicht rückgängig gemacht werden kann, man mus sich in dem Fall mit dem Empfänger über eine Rückbuchung einigen. Auskunft gibt es auch zur missbräuchlichen Verwendung von Bankomat- oder Kreditkarte.

(APA/Red)

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