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AK fordert Nachbesserungen bei Maklergesetz-Änderung

Die Arbeiterkammer bezweifelt, dass das gänderte Maklergesetz den Mietern Ersparnisse bringt und fordert eine Nachbesserung.
Die Arbeiterkammer bezweifelt, dass das gänderte Maklergesetz den Mietern Ersparnisse bringt und fordert eine Nachbesserung. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Die Arbeiterkammer (AK) begrüßt einerseits die geplante Einführung des Bestellerprinzips bei der Änderung des Maklergesetzes, bezweifelt aber, dass Wohnungssuchende tatsächlich dadurch entlastet werden.
Mieter müssen ab 2023 keine Maklergebühren mehr bezahlen

Durch die Einführung des Bestellerprinzips müssen Mieter ab kommendem Jahr keine Maklergebühren mehr bezahlen. Die AK bezweifelt jedoch eine Entlastung für die Mieter dadurch. "Denn der Entwurf lässt Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips zu, anstatt sie zu verhindern", hieß es am Sonntag in einer Aussendung. So könne weiterhin Provision verlangt werden.

AK fordert Nachbesserungen bei der Änderung des Maklergesetzes

Vorbild für die hiesige Änderung, die sich gerade in Begutachtung befindet, ist die deutsche Regelung. Dort besteht für Makler bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen prinzipiell ein Provisionsverbot gegenüber Wohnungssuchenden. Die Makler müssen aber beweisen, dass sie die Wohnung erst nach dem Auftrag des Suchenden gefunden haben.

Wohnungssuchende würden in Rolle des Erstauftraggebers gedrängt

"Der vorliegende Entwurf sieht das aber für Österreich so nicht vor", kritisiert die AK. "Vielmehr können Wohnungssuchende in die Rolle als Erstauftraggeber gedrängt werden - und da werden sie prinzipiell provisionspflichtig." Wollten Mieterinnen und Mieter dies vermeiden, müssten sie laut AK gewisse Umstände beweisen. In der Praxis sei das aber für sie nur schwer möglich.

Makler sollen von Mietern keine Provisionen fordern oder annehmen

Geht es nach der Arbeiterkammer, sollen Makler von Wohnungssuchenden prinzipiell keine Provision fordern, versprechen lassen oder annehmen dürfen (Provisionsverbot), außer der Makler beweist, dass er erst nach dem erteilten Suchauftrag der Mieterseite von der dann vermittelten Vertragsgelegenheit erfahren hat. Zudem seien die ergänzenden Bestimmungen, die das Bestellerprinzip gegen Umgehungen absichern sollen, zu verbessern. Das Bestellerprinzip solle auch für die Vermittlung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser gelten. Und: In der Immobilienmakler-Verordnung sollten die Provisionshöchstgrenzen halbiert werden, so die AK.

50 Millionen Euro im Jahr sollen nun Vermieter statt Mieter zahlen

Es geht um 50 Mio. Euro jährlich, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen, hieß es bei der Ankündigung durch die Bundesregierung. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten. Die Immobilienwirtschaft und Wirtschaftskammer hatten sich ablehnend bzw. sehr kritisch zur Änderung geäußert.

(APA/Red)

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