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AK fordert mehr Maßnahmen gegen Steuerbetrug in Österreich

Die AK fordert ein Maßnahmenpaket zur Schließung der Steuerlücke.
Die AK fordert ein Maßnahmenpaket zur Schließung der Steuerlücke. ©APA/BARBARA GINDL
Die AK fordert genaue öffentliche Erhebungen, mehr Personal in der Finanzverwaltung sowie ein Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug.

Dem Sozialstaat Österreich entgehen jährlich zwischen 12 und 15 Mrd. Euro durch Steuerhinterziehung und unerwünschte Steuergestaltungen. Das sind 6,5 bis 8,5 Prozent aller Steuern und Abgaben im Jahr 2021. Offizielle Zahlen werden dazu keine erhoben, wissenschaftliche Studien geben aber ein ungefähres Bild der Lage.

Arbeiterkammer für offizielle Zahlen zur Steuerlücke

In einigen Ländern gibt es offizielle Erhebungen zur Steuerlücke durch die Finanzverwaltungen selbst, so beispielsweise in Großbritannien oder den USA. Für Österreich gibt es keine amtlichen Statistiken, aber wissenschaftliche Studien, die eine Annäherung erlauben. Demnach beträgt die "Steuerlücke", also die Differenz der zu zahlenden Steuern und jenen die tatsächlich geleistet werden zwischen 12 und 15 Mrd. Euro.

Allein in den Bereichen Umsatzsteuer (2,9 Mrd. Euro), Kapitalertragsteuer (0,4), Körperschaftsteuer (1,3) und veranlagter Einkommensteuer (1,2) ergeben Einzelschätzungen eine Steuerlücke von etwa 6 Mrd Euro.

Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug gefordert

Um diese Lücke zu verkleinern fordert die Arbeiterkammer laufende amtliche Erhebungen, wie viel Geld dem Staat tatsächlich verloren geht. Dafür brauche es mehr Personal, insbesondere in den Bereichen Betriebsprüfung, Finanzstrafrecht und Steuerfahndung. Ebenso solle eine Expertenkommission eingerichtet werden, die verschiedene Handlungsmöglichkeiten auslotet und dazu ein Maßnahmenpaket erstellt.

In den letzten Jahren habe sich zwar mit der Einführung der Registrierkassenpflicht oder der Durchbrechung des Bankgeheimnisses im Abgabenverfahren einiges getan, immer noch gäbe es aber Handlungsbedarf. Ein Problem seien etwa die besonders langen Verfahrensdauern im Finanzstrafrecht.

(APA/Red)

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