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Airbus-Absturz: Berufung

Im Prozess um den Airbus-Absturz 1992 bei Straßburg mit 87 Toten hat die zuständige Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Freisprüche eingelegt.

Die Diskussion um die Verantwortung für diesen Absturz sollte aus juristischen Gründen noch einmal aufgerollt werden, sagte am Dienstag in Colmar ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hatte vor zwei Wochen die sechs Angeklagten – führende Manager des Flugzeugbauers Airbus, der damaligen Fluggesellschaft Air Inter und der zivilen Flugkontrolle – von jeder Schuld freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr gefordert.

Als zivilrechtlich haftbar hatte das Gericht allerdings den Flugzeugbauer Airbus angesehen und ihn zu einer Schadensersatzzahlung von mindestens 500.000 Euro an die Familien der Opfer verurteilt. Airbus hat dagegen eine Berufung angekündigt. Auch die Opfervereinigung Echo, die eine Erhöhung des Schmerzensgeldes fordert, ist in die Berufung gegangen.

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