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AirBnb: Private Zimmervermietung im Visier der Steuerbehörden

AirBnB: Private Zimmervermittlung nun im Visier der Finanz.
AirBnB: Private Zimmervermittlung nun im Visier der Finanz. ©AP (Symbolbild)
Private Zimmervermietungs-Plattformen wie AirBnb sind nun im Visier von Steuerbegörden. Auch die österreichische Finanz will an die Daten über die Nächtigungsumsätze und hat deshalb ein Amtshilfeansuchen die USA und Irland - dort hat Airbnb seinen Europasitz - gestellt.
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Die Finanz will herausfinden, wer hierzulande sein Quartier vermietet und ob er dafür auch Steuern abgeführt hat. “Wir sind dran, dass auch im Bereich der privaten Zimmervermittlung eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt wird”, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums am Donnerstag zur APA und bestätigte damit einen aktuellen “Format”-Bericht sowie frühere Zeitungsberichte.

Ansuchen der Steuerbehörden

Die Amtshilfeansuchen gingen bereits vor einem Dreivierteljahr hinaus, so der Ministeriumssprecher. Bis dato hat die Finanz aber offenbar auf Granit gebissen. “Wir nehmen die persönlichen Daten unserer Community sehr ernst und teilen sie nicht freiwillig mit anderen”, so das milliardenschwere US-Unternehmen Airbnb laut “Format”. Die Frage, ob die Plattformen schon Daten herausgerückt haben, beantwortete der Ministeriumssprecher nicht. Nur so viel: Die Verhandlungen seien im Gange, man sei bereits in direktem Kontakt mit den Unternehmen.

“Für uns ist es am effizientesten, wenn wir von denen direkt die Daten bekommen”, heißt es im Finanzressort in Wien. Airbnb habe nämlich die Zahlen über die genauen Nächtigungsumsätze, die Grundlage für die Besteuerung sind. Aus den Inseraten seien die Adressen der Vermieter nicht ersichtlich.

Private Zimmervermietung als Dorn im Auge

Ein Dorn im Auge ist die private Zimmervermietung auch den Hoteliers sowie Gemeinden, denen ebenfalls Einnahmen entgehen. In Salzburg ist bereits das Baurechtsamt Vermietern auf der Spur, die ihre Wohnung illegal an Touristen weitergeben. Mehr als ein Dutzend Strafanzeigen wurden erstattet. “Wir bekommen Anzeigen von Privaten. Diesen wird umgehend nachgegangen”, sagte der Ministeriumssprecher.

Die meisten dieser Anzeigen würden im städtischen Raum erstattet, “weil die illegale Vermietung in kleinen Gemeinden in der Praxis nicht funktioniert.” Dort sei es “viel auffälliger”.

Durch Airbnb entgehen dem Staat Millionen. Der Tourismusberater Prodinger geht für 2016 – da gilt dann schon die erhöhte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen -, von mehr als 9 Mio. Euro an verlorener Mehrwertsteuer aus. Weitere 4,5 Mio. Euro sollen den Gemeinden an nicht bezahlten Orts- und Kurtaxen entgehen, errechnete Prodinger im Auftrag der Tiroler Landesregierung.

4.961 private Airbnb-Zimmer in Wien

Auf Airbnb werden für Tirol etwa 2.200 Unterkünfte angeboten. Der größte Markt ist Wien mit derzeit 4.961 Übernachtungsmöglichkeiten. Davon sind laut der Plattform Inside Airbnb 67 Prozent ganze Wohnungen oder Apartments, der Rest Privatzimmer. Der Durchschnittspreis liegt bei 69 Euro pro Nacht, das geschätzte monatliche Einkommen eines Wiener Airbnb-Vermieters bei 341 Euro im Monat.

Ein Arbeitnehmer darf in Österreich bis zu 730 Euro im Jahr dazuverdienen. Wer mehr einnimmt, muss für “Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit” wie etwa der Zimmervermietung eine Einkommensteuererklärung machen und für den Gewinn entsprechend Steuern zahlen. An die Gemeinde muss pro Nacht und Gast eine Gästetaxe sowie eine Tourismusabgabe abgeführt werden. Die Gastgeber müssen außerdem Touristen, die länger als drei Tage bleiben, polizeilich melden.

Wer gewerblich vermietet, braucht eine Gewerbeberechtigung. Kriterien dafür sind, mehr als zehn Betten zur Verfügung zu stellen und Angestellte zu haben.

Steuerbehörde will daten von Airbnb-Vermietern

Zudem müssen Eigentümer von Wohnungen, die sie an Touristen vermieten, die Zustimmung aller Hauseigentümer einholen, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) im Vorjahr klargestellt hat. Wer als Mieter seine Wohnung bei Airbnb anbietet, bewegt sich im rechtlichen Graubereich. Bei einer teilweisen Untervermietung kann nur dann auf das Okay des Vermieters verzichtet werden, wenn die Wohnung mindestens zur Hälfte weiterhin selbst genutzt wird und wenn kein Gewinn lukriert wird. Die Mietwohnung gänzlich unterzuvermieten, bedarf unbedingt der Zustimmung des Vermieters.

Auch außerhalb Österreichs haben Portale wie Airbnb, 9flats oder Wimdu Probleme mit den Behörden. Die Stadt Amsterdam hat sich nun mit Airbnb geeinigt. Die Plattform hebt seit Jahresbeginn die Ortstaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab.

Auf irische Airbnb-Anbieter indes könnten bald hohe Steuernachzahlungen zukommen. Die Plattform hat Vermieter informiert, dass den lokalen Steuerbehörden bestimmte Informationen abzuliefern sind. Wer das bisher nicht getan hat, könnte für den Zeitraum ab Mitte 2014 bis zu 52 Prozent der Nettomieteinnahmen nachzahlen müssen.

(APA)

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