Air Belgium insolvent – Passagiere drohen leer auszugehen

Air Belgium, ein belgischer Charter- und Frachtanbieter, ist offiziell insolvent. Das zuständige Gericht in Wallonisch-Brabant hat das Verfahren am 30. April 2025 eröffnet. Bereits im Oktober 2023 hatte die Airline ihren Passagierbetrieb eingestellt. Der wirtschaftliche Rückzug aus dem Personenverkehr erfolgte nach massiven Verlusten – insbesondere infolge der pandemiebedingten Rückgänge im China-Geschäft.
Keine Rückerstattung für Flugtickets zu erwarten
Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber der belgischen Nachrichtenagentur Belga erklärte, seien nicht erstattete Flugtickets nun Teil der Insolvenzmasse. Die Abwicklung liegt in den Händen des eingesetzten Masseverwalters. Eine direkte Erstattung an Reisende durch die Airline gilt damit als unwahrscheinlich.
124 Jobs durch Logistikfirma gerettet
Teile des Unternehmens konnten immerhin erhalten werden: Der französische Logistikriese CMA CGM übernahm das verbliebene Frachtgeschäft und sicherte damit 124 Arbeitsplätze. Der Rest der Airline wird liquidiert.
Branche fordert besseren Schutz bei Airline-Pleiten
Der europäische Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter (ECTAA) kritisiert die aktuelle Gesetzeslage scharf. Rund 8 Millionen Euro Schaden seien durch die Pleite entstanden, davon 5 Millionen direkt bei Reiseveranstaltern und Agenturen. Der Verband fordert nun EU-weite Regelungen, um Kunden im Fall von Airline-Insolvenzen besser zu schützen.
"Wenn ein Reisevermittler ein Ticket im Rahmen eines Pauschalpakets verkauft und die Airline geht pleite, ist er gesetzlich verpflichtet, einen Ersatzflug zu stellen – oft ohne Aussicht auf Rückzahlung", heißt es in einer Stellungnahme der ECTAA.
Häufige Fragen zur Air Belgium-Insolvenz
Nicht genutzte Tickets gelten als Teil der Insolvenzmasse. Eine Rückerstattung durch die Airline ist laut Unternehmensangaben unwahrscheinlich.
Betroffen sind Passagiere mit offenen Buchungen, Reisevermittler sowie rund 124 ehemalige Mitarbeitende. Letztere wurden teilweise vom Logistikunternehmen CMA CGM übernommen.
Aktuell besteht in der EU kein einheitlicher Schutz. Pauschalanbieter haften oft selbst für Ersatzleistungen. Der Verband ECTAA fordert daher neue gesetzliche Regelungen.
(VOL.AT)