AGES sieht pflanzliche "mlik" als potenziell irreführend

Nach dem Gutachten der staatlichen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) müssten die Länder eine Änderung der Verpackungsaufschriften der Haferdrinks "mlik" anordnen. Nur Wien hat das bisher getan, so das Branchenblatt "Landwirt" (online, kostenpflichtig). Bei gewissen "mlik"-Packungen ist die Änderung laut dem Fachblatt mittlerweile, noch unabhängig vom Gutachten, schon erfolgt. Andere Hafermilch-Packerln mit "mlik"-Aufdruck sind aber noch im Umlauf.
AGES-Gutachten sieht in "mlik" Irreführungseignung
Im Gutachten heißt es laut "Landwirt": "Aufgrund der klaren phonetischen Anlehnung an den geschützten Begriff 'Milch' sowie durch zusätzliche Kennzeichnungselemente, welche diese phonetische Anlehnung nicht aufklären sondern noch zusätzlich verstärken, wäre aus Sicht der AGES in dem vorliegenden Einzelfall von einer Irreführungseignung auszugehen." Das Inverkehrbringen solcher Lebensmittel sei laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) nicht erlaubt, so das Magazin.
Wien hat auf AGES-Gutachten zu "mlik" bereits reagiert
Wien handelt auf Basis des LMSVG: "Entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden seitens des Marktamtes Wien nach dem Einlangen des Gutachtens der AGES zu unserer amtlichen Probenziehung Maßnahmen mit Fristsetzung gemäß § 39 LMSVG gesetzt", zitiert das Magazin Alexander Hengl von der Magistratsabteilung 59 (Marktamt). Kurz gesagt: Die Aufmachung wird wohl zu ändern sein. Die anderen Bundesländer wollten zumindest vorerst nicht einschreiten, so das Blatt. Der Lebensmittelhandel wolle Anordnungen abwarten.
(APA/Red)