AA

Ätna-Anrainer-Gemeinde mit Regel für unvorsichtige Touristen

Touristen kommen den Lavaströmen des Ätna immer wieder zu nahe
Touristen kommen den Lavaströmen des Ätna immer wieder zu nahe ©APA/Etna Walk
Während der Ätna auf Sizilien wieder rumort, hat der Bürgermeister von Biancavilla, einer Gemeinde an einem Hang des Vulkans, Maßnahmen ergriffen, um zu vermeiden, dass sich die Touristen in Gefahr bringen. So hat Bürgermeister Antonio Bonanno eine Verordnung unterzeichnet, die den Zugang zu den Gipfelbereichen des Ätna regelt. Die neue Verordnung verpflichtet nun alle dazu, einen Mindestabstand von 50 Metern zum Lavastrom einzuhalten.

Anlass sind aktuelle Berichte des Instituts für Geophysik und Vulkanologie (INGV), laut denen sich die aktivste Lavazunge derzeit auf etwa 2.270 Metern Höhe im Gemeindegebiet von Biancavilla befindet. Obwohl die explosive Aktivität am Südostkrater weiterhin schwankt, haben sich in den vergangenen Tagen mehrere Personen der Lavazunge ohne jede Vorsichtsmaßnahme genähert.

Ätna bleibt Besuchern zugänglich

"Der Ätna bleibt zugänglich, aber nur unter sicheren Bedingungen und klaren Regeln. Ein generelles Verbot gibt es nicht. Geführte Touren auf die Gipfelbereiche des Vulkans bleiben erlaubt, sofern sie von Bergführern begleitet werden. Zudem wird eine geeignete Schutzausrüstung inklusive Schutzhelm verlangt", erklärte Bonanno. "Der Ätna ist ein außergewöhnliches Naturerbe - zum Bewundern ja, zum Herausfordern nein. Es braucht Verantwortung von uns allen", so der Bürgermeister.

Der etwa 3.350 Meter hohe Ätna rumort seit Anfang August wieder. Er bricht mehrmals im Jahr aus und wird von Fachleuten ständig überwacht. Diese sogenannten strombolianischen Eruptionen - also regelmäßig explosive Ausbrüche - bieten meist einen spektakulären Anblick und ziehen zahlreiche Schaulustige an. Seit Anfang Mai meldete das INGV in der Region mehrere Eruptionen.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Ätna-Anrainer-Gemeinde mit Regel für unvorsichtige Touristen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen