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Ärztekammer für neue Regeln für Hausapotheken

Die Ärztekammer will eine Neuregelung von Hausapotheke.
Die Ärztekammer will eine Neuregelung von Hausapotheke. ©APA/BARBARA GINDL
Die Ärztekammer fordert eine Überarbeitung der Bedingungen für Hausapotheken bei niedergelassenen Ärzten. Die Politik soll Ärzte und Apotheker an einen Tisch bringen, um eine Lösung zu finden. Dies könnte auch Gespräche über das Impfen in Apotheken ermöglichen.
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Die Möglichkeit, Hausapotheken zu führen, fördert die Besetzung von Kassenarztstellen im ländlichen Raum. Laut Silvester Hutgrabner, Leiter des Referats Hausapotheken der Ärztekammer, ist dies ein relevanter, aber nicht allein entscheidender Faktor. Derzeit sind die Anforderungen dafür zu hoch. Das Apothekengesetz besagt, dass im Umkreis von vier Kilometern zu einer öffentlichen Apotheke keine ärztliche Hausapotheke genehmigt werden kann; zwischen vier und sechs Kilometern ist dies nur als Nachfolgepraxis möglich.

Immer weniger Hausapotheken

Durch gesetzliche Änderungen und höchstgerichtliche Judikatur habe sich die Zahl der Hausapotheken seit Ende der 1990er Jahre von 1.100 auf 800 verringert, während die Zahl der öffentlichen Apotheken von 1.000 auf rund 1.450 gestiegen sei, monierte Hutgrabner. Mittlerweile habe man erste Fälle, wo Gemeinden mit zwei Kassenstellen keine Ärzte finden, aber dafür eine öffentliche Apotheke haben. Neben der Kilometerregelung gebe es noch andere Probleme, meinte die Obfrau des Schutzverbands hausapothekenführender Ärzte, Carmen Berti-Zambanini. So dürften etwa Primärversorgungseinrichtungen überhaupt keine ärztlichen Hausapotheken führen. Außerdem dürfe ein Arzt, der einen Kollegen mit Hausapotheke urlaubsweise vertritt, in dieser Zeit keine Medikamente aus dessen Hausapotheke abgeben.

Ärztekammer: "Ja, man kann übers Impfen reden"

Hutgrabners Appell an die Politik: "Wir wollen endlich ins Gespräch kommen, um zu einer Apothekengesetznovelle zu kommen, die auch die Hausärzte berücksichtigt. Holt uns zusammen, auch im Rahmen der Kassenverhandlungen, und setzen wir uns mit den Apothekern zusammen." Dabei könne man auch übers Impfen in Apotheken reden - "kategorisch dagegen sein bringt nix". Wenn die Apotheken sämtliche rechtlichen und hygienischen Voraussetzungen erfüllen würden, sei er der letzte, der das ablehne. Ähnlich Kammer-Vize Edgar Wutscher, auch Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte: Der Großteil der Kurie sei der Ansicht: "Ja, man kann über das Impfen reden." Man verlange aber, dass man als Gegenleistung auch über das Dispensierrecht (also das Recht, auch Medikamente abgeben zu dürfen) reden könne. Am Donnerstag habe es außerdem ein Gespräch der Kurie mit der ÖGK gegeben, bei dem man sich geeinigt habe, einen einheitlichen Gesamtvertrag inklusive Leistungskatalog und Honorierung anzugehen. Dazu seien drei Arbeitsgruppen eingerichtet worden mit einem Zeithorizont von einem dreiviertel Jahr.

Ärztekammer unterstützt SFU-Belegschaft

Die Wiener Ärztekammer hat sich unterdessen am Freitag in den laufenden Gehaltsverhandlungen mit der Belegschaft der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) solidarisch erklärt. Der Betriebsrat will dort per Warnstreik Druck für einen zumindest teilweisen Inflationsausgleich und drei Betriebsvereinbarungen machen. Zwei Jahre mit nullprozentigem Inflationsausgleich seien kein sehr attraktives Verhandlungsangebot, wurde Handan Özbas, Betriebsratsvorsitzende der SFU, in einer gemeinsamen Aussendung zitiert. Eine Einigung auf eine Gehaltsordnung mit fairer Inflationsabgeltung, flexibler Arbeitszeitregelung und Abgeltung der Mehrleistungen des wissenschaftlichen Personals sei Voraussetzung dafür, die SFU wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen, betonte Kammer-Vizepräsident Eduardo Maldonado-González. Die SFU war in den vergangenen Jahren wiederholt in den Schlagzeilen, nachdem die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) dem Medizin-Masterstudium 2022 wegen gravierender Qualitätsmängel die Akkreditierung entzogen hatte. Seit Ende 2024 erfüllt der Studiengang die Auflagen wieder.

(APA/Red)

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