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Änderungsanträge zum Lehrerdienstrecht geplant

Im Verfassungsausschuss werden am Donnerstagnachmittag mehrere Parteien Abänderungsanträge zur von der Regierung verabschiedeten Reform des Lehrerdienstrechts einbringen, wie ein Rundruf der APA ergeben hat. Die SPÖ und die FCG-dominierte Gewerkschaft gehen davon aus, dass der Regierungsentwurf vor dem Nationalratsbeschluss am 17. Dezember noch adaptiert wird. In der ÖVP hält man sich bedeckt.


Aus Sicht von SPÖ-Bildungssprecher Elmar Mayer ist das Ziel der Ausschusssitzung die Zustimmung zu dem Gesetz, sodass es am 17. Dezember dem Nationalrat vorgelegt werden kann. “Wenn es konkrete Verbesserungsvorschläge gibt, die machbar sind, werden wir sie berücksichtigen”, betont Mayer, der selbst Änderungsanträge einreichen will. Auch nach dem Ausschuss seien noch weitere Adaptierungen im Plenum in zweiter Lesung möglich. Gegenstand der Verhandlungen ist etwa, ob Lehrer, die nach fünf Jahren Unterricht mit Bachelor nicht den geforderten Masterabschluss vorweisen, automatisch die Lehrberechtigung verlieren sollen. Die ÖVP hatte das zuletzt gefordert, der Gesetzesentwurf hätte den Schulleitern nur das Recht zur Kündigung gegeben.

Auch Paul Kimberger (FCG), Chefverhandler der ARGE Lehrer, rechnet mit Änderungen des Entwurfs in einigen Punkten. “Wie diese ausschauen bzw. welche Substanz sie haben, kann ich aber nicht beurteilen.” Grund für seine Einschätzung: “Es gibt in allen Parteien Abgeordnete, die sehr skeptisch sind. Die sind nah dran an den Wahlkreisen, an den Wählern.” Die Gewerkschaft werde jedenfalls sämtliche Möglichkeiten bis zur letzten Minute ausschöpfen. Bei den von der Gewerkschaft vehement kritisierten Punkten Arbeitszeit und Gehalt hat die Regierung freilich Änderungen ausgeschlossen.

Die Grünen werden laut Bildungssprecher Harald Walser “umfangreiche Änderungen” des Gesetzes vorschlagen. Die Inhalte seines Antrages, den er mit den Unabhängigen Lehrergewerkschaftern (ÖLI-UG) und der “Initiative für ein faires LehrerInnendienstrecht” akkordiert hat, präsentiert er am Mittwoch in einer Pressekonferenz.

Die ÖVP hatte zwar bereits kurz nach dem Beschluss des Gesetzes durch die Regierung Adaptierungen angekündigt. Wolfgangs Gerstl (ÖVP), stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsausschusses, wollte allerdings am Mittwoch keine inhaltlichen Details nenne. “Ich will die Verhandlungen nicht gefährden”, sagte er zur APA.

Keine Änderungsanträge werden entgegen der ursprünglichen Ankündigung von der FPÖ kommen, da es gelungen sei, Experten zu den Verhandlungen einzuladen, heißt es gegenüber der APA.

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