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Änderung der Wiener Bauordnung: Was passiert mit den halb abgerissenen Häusern?

Der Abriss des "Ottakringer Landhaus" gab den Anstoß zur Änderung der Wiener Bauordnung.
Der Abriss des "Ottakringer Landhaus" gab den Anstoß zur Änderung der Wiener Bauordnung. ©VIENNA.at/Jennifer Schindl
Ältere Häuser dürfen in Wien seit Änderung der Bauordnung nur noch mit Genehmigung des Magistrats abgerissen werden. Zahlreiche Spekulanten versuchten das neue Schutzgesetz mit Last-Minute-Abrissen zu umgehen. Die Baupolizei stoppte 73 dieser Abrisse. Nun gibt es eine erste Bilanz nach Überprüfung dieser Gründerzeit-Häuser - und einen Plan für das weitere Vorgehen mit halb abgerissenen Gebäuden.
Strengere Überprüfungen
Ergebnis der Überprüfungen
Schutzgesetz für Altbauten
Wien beharrt auf Sanierung
Ottakringer Landhaus abgerissen

23 der 73 überprüften Wiener Altbauten dürfen nach Begutachtung abgerissen werden. 25 Häuser werden derzeit noch überprüft und weitere 25 wurden von der MA 19 als “erhaltenswürdig” eingestuft. Doch was passiert nun mit den halb abgerissenen Gründerzeit-Häusern, in denen teilweise noch Mieter wohnen?

Das Absichern der brach liegenden Baustelle vor Einsturzgefahr muss der Hauseigentümer zahlen. Sind weniger als 50 Prozent des Gebäudes abgerissen, gilt eine Pflicht zur Wiederherstellung. “Nun gilt es natürlich die Mieterinnen und Mieter zu schützen und ihnen Unterstützung zukommen zu lassen. Da wo tatsächlich eine statische Gefahr für das Haus besteht, gibt es auch die Möglichkeit mit Sofortmaßnahmen zu reagieren”, so Planungsstadträtin Maria Vassilakou. Rechtsstreitigkeiten scheinen rund um die Wiener Gründerzeithäuser jedenfalls vorprogrammiert.

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(Red.)

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