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Änderung an Volksschulen im Anmarsch

Umstellung an Volksschulen.
Umstellung an Volksschulen. ©APA/HANS PUNZ (Symbolbild)
Im Volksschulbereich rückt eine Änderung näher. Dabei geht es um die lebende Fremdsprache.

Seit 2023/24 gilt an Volksschulen ein neuer Lehrplan. Die lebende Fremdsprache - meist Englisch - wird damit in den letzten zwei Jahren von der verbindlichen Übung zum Pflichtfach mit Benotung. Bei den Drittklässlern steht schon ab diesem Semesterzeugnis eine Ziffernnote in Englisch, im nächsten Schuljahr werden auch die vierten Klassen umgestellt. Trotz Note soll weiter die Freude am Sprachenlernen im Zentrum stehen, für die AHS-Reife ist die Englisch-Note nicht relevant.

Auch Lesen und Schreiben

Ziel des neuen Lehrplans ist, dass die Kinder sich ihrem Alter entsprechend einfach ausdrücken können, Freude am Englischlernen haben und sich auch sprechen trauen. Landeskunde - etwa der Vergleich von Festen und Lebensweisen in englischsprachigen Ländern mit dem eigenen Alltag - soll außerdem eine positive Einstellung zu Sprachvielfalt fördern. Während früher beim Fremdsprachenlernen in der Volksschule zu Beginn vor allem auf Hörverstehen und Sprechen gesetzt wurde, sollen Lesen und Schreiben nun von Anfang an eine Rolle spielen.

In der ersten und zweiten Klasse wird bei der lebenden Fremdsprache zwar auch weiterhin nur der Hinweis "teilgenommen" in der Schulnachricht zum Semesterende bzw. im Jahreszeugnis stehen. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen ihre Entwicklung aber schon von Anfang an beobachten und einschätzen, wird in einem Leitfaden des Österreichischen Sprachenkompetenzzentrums betont.

Leistungsfeststellung vorgeschrieben

In der dritten und vierten Klasse ist mit dem neuen Lehrplan eine an das Alter angepasste Leistungsfeststellung vorgeschrieben. Formale Korrektheit oder die Aussprache sollen dabei die Note nicht beeinflussen. Die Schülerinnen und Schüler sollen vielmehr zum Englischsprechen ermutigt werden, auch wenn dabei Fehler passieren.

Bei der Beurteilung soll die Mitarbeit "an erster Stelle" stehen, dazu kommen "sinnvolle Leistungsaufgaben in wertschätzender und angstfreier Atmosphäre". Empfohlen wird vom Ministerium etwa ein Portfolio, in dem die Leistungen der einzelnen Schüler gesammelt werden. Erlaubt sind auch kleine schriftliche Tests (maximal zwei Überprüfungen pro Semester zu je 15 Minuten) oder maximal zehnminütige mündliche Übungen, etwa Minidialoge. Schularbeiten oder Grammatiktests sind in Englisch nicht zulässig, dasselbe gilt - wie generell in der Volksschule - für mündliche Prüfungen.

Für die Aufnahme in die erste Klasse der AHS ist die Note in der "Lebenden Fremdsprache" kein Kriterium. Zumindest formal reicht schon eine positive Beurteilung in Englisch, solange in Deutsch und Mathematik ein "Sehr gut" oder "Gut" im Zeugnis steht. An beliebten Gymnasien kann es allerdings schon jetzt mit einem reinen "Einser"-Zeugnis der vierten Klasse Volksschule schwer werden, einen Platz zu ergattern.

(APA/Red)

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