“Die österreichische Rechtslage wird dadurch nicht verändert”, die bisherige Aufregung sei “teilweise verständlich, aber eher schon in Richtung einer übertriebenen Artikulation”, sagte Mitterlehner am Dienstag am Rande des EU-Energieministerrats in Brüssel.
Unterschrift Österreichs bleibt aufrecht
Die Unterschrift Österreichs als eines von 22 EU-Ländern werde aufrecht bleiben. Angesprochen darauf, ob sich diese Haltung ändere, wenn Deutschland im Fall einer Ablehnung von ACTA durch das EU-Parlament ebenfalls umschwenken sollte, sagte Mitterlehner: “Wir werden abwarten, was das Europaparlament tut. Wenn es notwendig ist, werden wir uns gegebenenfalls nochmals mit der Materie befassen.” Allerdings sei “bei uns der Härtegrad als Kampfthema hier nicht besonders dramatisch ausgeprägt”.
Situation für Bürger ändere sich nicht
Die EU-Kommission versuchte zuletzt, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA trotz zunehmender Bedenken in den einzelnen Ländern den Bürgern schmackhaft zu machen. So werde es durch ACTA keinerlei Einfluss auf die gesetzlichen Bestimmungen in den EU-Staaten geben. Die Situation für die Bürger ändere sich nicht und auch, wenn eine Privatperson eine Datei im Internet herunterlädt, gebe es dafür keine Strafen, hieß es in Kommissionskreisen am Vortag.
Abkommen am 26. Jänner unterzeichnet
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) hatten 2010 mehrere Staaten ausgehandelt. Heuer am 26. Jänner war das Abkommen dann von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden, darunter auch Österreich. Der ACTA-Vertrag sieht unter anderem vor, dass Internet-Provider den Behörden Daten wie die IP-Adresse bekanntgeben sollen, um bei Verstößen gegen das Urheberrecht eine Identifizierung von Personen zu ermöglichen. Die ACTA-Gegner befürchten, dass das Abkommen die Meinungsfreiheit im Internet massiv einschränken würde. Für Österreich hatte Außenminister Michael Spindelegger (V) am gestrigen Montag eine genaue Prüfung des Abkommens durch die Bundesregierung zugesagt. (APA)