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Achtung Dachlawine – wer haftet für Schäden?

Sorglose Autofahrer müssen einen Teil ihres Schadens selbst tragen
Sorglose Autofahrer müssen einen Teil ihres Schadens selbst tragen ©BilderBox/Symbolbild
Mit den steigenden Temperaturen kommt auf die mobilen Menschen eine weitere Herausforderung zu: Dachlawinen. Diese können zu beträchtlichen Schäden an Autos oder zu Verletzungen bei Fußgängern führen. Die Klärung der Frage, wer für diese Schäden aufkommt, bereitet oft Schwierigkeiten. Der ÖAMTC informiert, wen nun welche Pflichten treffen und wer zahlen muss, wenn trotzdem etwas passiert.

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung rechtzeitig dafür zu sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den an der Straße gelegenen Gebäudedächern entfernt werden, so dass niemand durch eine Dachlawine zu Schaden kommt. “Bloß Warnstangen aufzustellen oder auf Schneerechen am Dach zu vertrauen, reicht jedenfalls nicht aus, um sich von der Haftung zu befreien”, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

   Was passiert aber, wenn keine Sicherungsmaßnahmen getroffen worden sind oder diese im Einzelfall nicht ausreichen? Wird jemand durch eine Dachlawine verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt, muss grundsätzlich der Hauseigentümer für den Schaden aufkommen. In vielen Fällen steht dahinter die Hausverwaltung, die den Ball dann an die Haftpflichtversicherung weiterspielt oder an das Unternehmen, das mit der Entfernung von Schnee und Eis beauftragt worden ist. Auch diese Unternehmen verweisen in aller Regel auf deren Versicherung.

Achtung: Auch Autofahrer und Fußgänger treffen Sorgfaltspflichten

Oft sind bereits überhängende Schneedächer von der Straße aus erkennbar oder Warnstangen angebracht. “Parkt der Fahrer sein Auto trotzdem an einer gefährlichen Stelle, muss er damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angelastet wird und er zumindest Teile des Schadens selbst tragen muss”, informiert die ÖAMTC-Juristin. Auch Passanten müssen auf Warnsignale wie Tropfen oder Schneerieseln vom Dach achten. Da es aber in der Regel nicht zumutbar ist, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, wird die Versicherung nur selten ein Mitverschulden der Passanten einwenden können.

  Den besten Schutz vor einem erheblichen finanziellen Schaden, den der Autofahrer selbst tragen muss, bietet eine Kasko-Versicherung. Für Dachlawinenopfer empfiehlt es sich, gleich Kontakt mit dem Hauseigentümer sowie mit der eigenen Versicherung aufzunehmen und rasch Beweise zu sichern: Dazu Fotos machen und Namen sowie Adressen von möglichen Zeugen aufschreiben.

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