Achtung! Ab 2. Juli 2024: Italien verschärft Blitzer-Regeln - das müssen Autofahrer wissen

Mehrere italienische Städte und Gemeinden haben aufgrund einer unklaren Gesetzeslage die Radarkontrollen ausgesetzt. Jetzt hat das Verkehrsministerium reagiert und neue Regeln eingeführt, die ab Dienstag gelten.
Urlauber aufgepasst: Italien ändert Regeln für Radarstrafen
Italien hat neue Vorschriften für Geschwindigkeitsmessgeräte erlassen. Das beliebte Urlaubsland ist eine Hochburg, wenn es um die Anzahl der Blitzeranlagen geht. Italien ist mit über 11.000 stationären Blitzern führend in Europa, was mehr als doppelt so viele sind wie zum Beispiel in Deutschland.
- Es gibt keine offizielle Gesamtzahl der stationären Radaranlagen für ganz Österreich. Die genauen Standorte werden von den Behörden nicht veröffentlicht.
- Der Bundespolizei stehen insgesamt 329 stationäre und mobile Radargeräte zur Verfügung, davon sind 47 stationäre Radaranlagen mit Lichtbildern ausgestattet.
Zukünftig müssen in Italien Radarfallen im Voraus deutlich angekündigt werden: auf Straßen außerhalb von Wohngebieten mindestens 1000 Meter, auf innerstädtischen Durchgangsstraßen 200 Meter und auf anderen Straßen 75 Meter im Voraus. In Gebieten, wo nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf, wird es keine „Blitzer“ mehr geben. Zudem wird der Mindestabstand zwischen den Radargeräten festgelegt, variierend je nach Straßentyp.
Umsetzung und Konsequenzen
Das neue Dekret tritt ab Dienstag in Kraft, und die Bürgermeister haben zwölf Monate Zeit, die Regeln umzusetzen. Radargeräte, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, müssen abmontiert werden.
Gerichtsurteil als Auslöser
Ein Gerichtsurteil, das einem Einspruch gegen eine Radarstrafe stattgab, löste die aktuelle Debatte aus. Die unterschiedlichen Genehmigungen und Typen von Messgeräten führten dazu, dass Gemeinden wie Triest, Muggia und Pordenone vorübergehend die Radarkontrollen aussetzten.
Einnahmequelle und Zieländerung
Bisher waren Radarstrafen eine wichtige Einnahmequelle, mit über 100 Euro pro Kopf und Jahr in einigen Gemeinden. Die 20 größten Städte Italiens nahmen 2022 über 75 Millionen Euro durch Radarstrafen ein. Verkehrsminister Matteo Salvini von der Lega betonte, dass Radarfallen zukünftig nur noch der Unfallverhütung dienen und nicht als Einnahmequelle genutzt werden sollen.
Fakten zur "Blitzer-Regelung" in Italien
Italien als Blitzer-Hochburg:
- Italien hat über 11.000 Blitzer, doppelt so viele wie Deutschland.
- Diese Zahl könnte sich durch die neuen Regelungen ändern.
Strenge Verkehrsregeln:
- Italien hat strenge Maßnahmen gegen Trunkenheit am Steuer, die auch Urlauber betreffen.
- Im März dieses Jahres wurden die Regeln in sechs Punkten verschärft.
Neue Vorschriften für Geschwindigkeitsmessgeräte:
- Ab Dienstag müssen Radarfallen im Voraus deutlich angekündigt werden:
- 1000 Meter auf Straßen außerhalb von Wohngebieten.
- 200 Meter auf innerstädtischen Durchgangsstraßen.
- 75 Meter auf anderen Straßen.
- In Gebieten mit Geschwindigkeitsbegrenzungen bis 50 km/h wird es keine Blitzer mehr geben.
- Der Mindestabstand zwischen den Radargeräten wird je nach Straßentyp festgelegt.
Umsetzung und Konsequenzen:
- Bürgermeister haben zwölf Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.
- Radargeräte, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, müssen abmontiert werden.
Kritik an Blitzern:
- Viele Blitzer sind schwer sichtbar und zu dicht hintereinander angebracht.
- Es gibt Unmut unter einheimischen und touristischen Autofahrern.
Proteste gegen Blitzer:
- Ein Kollektiv, bekannt als „Fleximan“, hat in ganz Italien Blitzeranlagen mit Flex-Sägen außer Betrieb gesetzt.
Gerichtsurteil als Auslöser:
- Ein Gerichtsurteil, das einem Einspruch gegen eine Radarstrafe stattgab, löste die aktuelle Debatte aus.
- Gemeinden wie Triest, Muggia und Pordenone setzten vorübergehend die Radarkontrollen aus.
Einnahmequelle und Zieländerung:
- Radarstrafen waren bisher eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden.
- Verkehrsminister Matteo Salvini betonte, dass Radarfallen zukünftig nur noch der Unfallverhütung dienen und nicht als Einnahmequelle genutzt werden sollen.
(VOL.AT)