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Achtjähriger Steirer wurde von gleichaltrigem Mädchen geklagt

Ein achtjähriges Mädchen aus Gössendorf bei Graz hat einen gleichaltrigen Buben geklagt und fordert nun Schmerzensgeld. Wie die "Kleine Zeitung" in ihrer Donnerstag-Ausgabe berichtete, soll der Bub das Mädchens mit einem Stein an der Nase getroffen und verletzt haben.

Jetzt soll der Achtjährige Schmerzensgeld zahlen.

Der Vorfall hat sich in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule Gössendorf abgespielt. Das Mädchen soll von einem Stein, den der gleichaltrige Bub geworfen hat, an der Nase verletzt worden sein. Die Kleine bekam einen Eisbeutel aufgelegt und soll dann wieder weiter gespielt haben. Nach sechs Wochen erhielt der Bub einen Brief von einem Anwalt, in dem Schmerzensgeld gefordert wird. Mittlerweile hat auch der Achtjährige einen Anwalt, der die Forderungen beeinspruchen will, da seiner Meinung überhaupt nicht geklärt ist, was sich damals genau abgespielt hat.

“Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, dass auch Kinder schadensersatzpflichtig sind”, erklärte Friedrich Moshammer, Sprecher des Zivilgerichts. Das käme dann zum Tragen, wenn eine Haftpflichtversicherung dahinter steht. Strafrechtlich müssen Kinder ihre Taten erst ab dem 14. Lebensjahr verantworten.

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