Achten Sie auf dieses Zeichen, wenn Sie ein neues Handy kaufen

Das von der Europäischen Kommission entwickelte Kennzeichnungssystem soll Konsumenten beim Kauf durch klar erkennbare Umwelt- und Qualitätskriterien unterstützen. Wie die Österreichische Energieagentur mitteilte, geht es dabei nicht nur um Energieeffizienz, sondern auch um Aspekte wie Reparierbarkeit, Batterielebensdauer und Gerätestabilität.
Das Label liefert unter anderem Informationen zur Sturzfestigkeit, zur Schutzklasse gegen Staub und Wasser sowie zur Leistungsfähigkeit und Mindestlebensdauer der Akkus. Auch die Reparaturfreundlichkeit wird künftig ausgewiesen – inklusive der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der Offenlegung von Ersatzteilpreisen.
800 Ladezyklen als Mindeststandard
Laut den neuen Vorgaben müssen Smartphone-Akkus künftig mindestens 800 vollständige Ladezyklen absolvieren können, ohne mehr als 20 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität zu verlieren. Ersatzteile müssen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach dem letzten Vertriebstag bereitgestellt werden. Zudem erhalten Reparaturdienste verpflichtend Zugang zu Software und Firmware – auch für Updates.

Durch diese Standards sollen nicht nur die Lebensdauer, sondern auch die Nachhaltigkeit der Geräte verbessert werden. „Das neue Label bringt ein hohes Maß an Qualitätssicherung innerhalb der EU“, heißt es vonseiten der Energieagentur.
Spürbare Strom-Einsparung bis 2030
Die technischen Verbesserungen haben auch Auswirkungen auf den Energieverbrauch: So soll sich die Ladezeit von Batterien um rund 30 Prozent verkürzen. High-End-Smartphones verbrauchen laut Prognose künftig rund 25 Prozent weniger Energie, bei Tablets liegt die Ersparnis bei etwa 23 Prozent.
Auf europäischer Ebene rechnet die EU-Kommission ab dem Jahr 2030 mit einer jährlichen Einsparung von 2,2 Terawattstunden Strom – das entspricht dem Jahresverbrauch von etwa 630.000 Haushalten.
Das Energielabel gilt für Smartphones mit integriertem Display von 4 bis 7 Zoll sowie Tablets mit Bildschirmgrößen zwischen 7 und 17,4 Zoll. Geräte mit flexiblem Display oder spezialisierte Sicherheitsgeräte sind von der Regelung ausgenommen.
(APA/Red)