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Acht Monate "Unbedingte" für Graffiti-Künstler

Weil ihm langweilig war, „verzierte“ ein 27-jähriger arbeitsloser Grafiker knapp 500 Objekte mit seinem markanten Schriftzug. Das vorläufige Urteil: Acht Monate unbedingte Haft.

Nachdem er seinen Job verloren hatte, stellte sich bei einem jungen Grafiker Langeweile ein. Von Oktober 2002 bis Ende Jänner 2003 „verzierte“ er in der Bundeshauptstadt exakt 492 Objekte – Häuserfassaden, U-Bahn-Stationen, geparkte Autos – mit dem markanten Schriftzug „Oba“. Dafür muss der mittlerweile 27-jährige „Künstler im Allgemeingebrauch“ (Eigendefinition) nun ins Gefängnis: Ein Wiener Schöffensenat verhängte am Dienstag wegen schwerer Sachbeschädigung zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Oba. Was soll das eigentlich heißen?“, fragte sich Richter Gerhard Pohnert. „Kennen Sie das nicht? Oba! Im allgemeinen Sprachgebrauch so viel wie: Da schau her“, erläuterte der Angeklagte. Der Richter konzedierte ihm, das so genannte tag „sehr kunstvoll“ angebracht zu haben.

Staatsanwalt Franz Ruzicka hörte das gar nicht. Mit hochrotem Kopf verlangte er in seinem Plädoyer eine unbedingte Freiheitsstrafe:

„Eigentum wurde gröblichst beschmutzt! 492 Mal! Ein Unrechtsgehalt, der einmalig ist.“ Gegenüber Journalisten ereiferte er sich nach der Verhandlung, auch sein Haus in Döbling sei von Sprayern verunstaltet worden: „Alle sagen mir, wie das ausschaut.“

Eine in Mitleidenschaft gezogene Hausbesitzerin hatte demgegenüber andere Vorstellungen von Wiedergutmachung: „Der junge Mann kann den Schaden ja abarbeiten. Bei mir im Haus gibt’s viel zu tun.“

Der 27-Jährige gab unumwunden zu, aus Fadesse gehandelt zu haben: „Ich hatte nix Besseres zu tun. Wenn ich’s mir vorher überlegt hätte, hätte ich’s wahrscheinlich nicht gemacht.“ Der angerichtete finanzielle Schaden wurde von der Staatsanwaltschaft mit 327.000 Euro beziffert. Dem Gericht leuchtete jedoch ein, dass dieser Betrag zu relativieren war. „Wenn einer für die Entfernung 400 Meter Gerüst und 300 Meter Fassade verrechnet, kann das nicht ganz stimmen“, bemerkte der Richter.

Letztlich wurde dem Angeklagten eine Schadenssumme von 50.000 Euro angerechnet. Für den bisher Unbescholtenen gab es trotzdem keine Bewährungsstrafe, wie sein Verteidiger verlangt hatte. Das Gericht verwies auf die „erhebliche kriminelle Energie“ und den „enormen volkswirtschaftlichen Schaden“. Der Täter ersuchte um Bedenkzeit.

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