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Acht Jahre Haft für 21-Jährigen, der Frau mit Hantel erschlug

Wegen Totschlags ist am Dienstagabend ein 21-jähriger Mann im Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Eine Bekannte hatte ihn am 8. September 2006 verspottet, nachdem er sich in ihrer Wohnung in der Laxenburger Straße geweigert hatte, einen Luster zu montieren und ein Fernsehgerät anzuschließen. Die 33-Jährige zwickte ihn daraufhin mit beiden Händen in die Brust und soll sich dazu abfällig geäußert haben.

„Ich schäme mich, dass ich mich nicht im Griff gehabt habe“, so der Angeklagte vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Norbert Gerstberger). Die Frau habe „sehr verachtend gelacht, mich angeschaut und gesagt ’Du bist kein Mann!’. Da sind Emotionen in mir rausgekommen, die ich nicht beschreiben kann.“

Daraufhin hatte er eine zwei Kilogramm schwere Damen-Hantel ergriffen und damit sechs bis acht Mal auf den Kopf der Frau eingeschlagen. Anschließend warf er noch den Fernseher auf die zu Boden gestürzte Mutter von zwei Kleinkindern: „Ich habe vollkommen die Kontrolle verloren. Es waren wenige Sekunden. Es war, als hätte sich etwas entladen. Ich war wie ferngesteuert. Ich war nicht mehr ich selber.“

„Da sind Kindheitserlebnisse in ihm hochgekommen“, versuchte Verteidiger Farid Rifaat die Bluttat zu erklären. Sein Mandant leidet an einer hormonellen Störung, die einen weiblichen Brustansatz zur Folge hat. Schon in der Volksschule wurde er deswegen verspottet. Später, in der Hauptschule und in der HTL, hängten Mitschüler ein auf Poster-Format vergrößertes Foto des Burschen in der Klasse auf, das mit nackten weiblichen Brüsten überklebt war. „Sogar die Lehrer haben darüber gelacht“, erinnerte sich der 21-Jährige.

Er sei ständig verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt gewesen: „Ich konnte mit der Situation nicht umgehen. Ich war zu sehr darauf konzentriert, Freunde zu gewinnen.“ Daher war er Schulkameraden bei den Hausaufgaben behilflich oder erteilte ihnen bereitwillig unentgeltlich Nachhilfe. Diese dankten es ihm, indem sie sich wenig später über sein Äußeres lustig machten. Schließlich brach der hochintelligente Bursch die Schule ab. Er nahm davon Abstand, ärztliche Hilfe zu suchen: „Ich habe es nicht verkraftet und übers Herz gebracht, zu einem Arzt zu gehen und offen über mein Problem zu reden.“

„Er hat geglaubt, es ist jetzt weg. Er hat das Problem verdrängt“, beschrieb der Verteidiger die Situation, als der 21-Jährige im vergangenen März die 33 Jahre alte Frau kennen lernte, die gerade eine Scheidung hinter sich hatte und sich als Alleinerzieherin um ihr wenige Monate altes Kind kümmern musste. Das Ältere war im Scheidungsverfahren dem Kindesvater zugesprochen worden. Sie suchte Hilfe bei dem um zwölf Jahre jüngeren Mann, der ihr diese erteilte, obwohl seine Herkunft – er stammt ursprünglich aus Ägypten – ihm an sich den Umgang mit einer allein stehenden Frau verbieten würden: „Es war falsch, in ihre Wohnung zu gehen. Das sagt meine Erziehung.“

Dass ihn „eine erwachsene Frau“ demütigte, obwohl er sie zuvor beim Reklamieren in einem Möbelgeschäft unterstützt und ihr ein TV-Gerät in die Wohnung getragen hatte, habe ihn ganz besonders getroffen, betonte der Angeklagte: „Es waren Beschimpfungen, die man nicht sagt.“

Die Geschworenen verwarfen nach mehrstündiger Beratung die Mordanklage und entschieden im Sinne des Angeklagten, der sich in Richtung Totschlag verantwortet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Hanna Fian gab vorerst keine Erklärung ab.

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