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Achatz gewann Klage gegen Rudolf Fußi

OÖ-LR Achatz gewann eine Klage gegen den Abfangjäger-Volksbegehren-Initiator Fußi, der den Ausdruck „braunes Gesindel“ im Zusammenhang mit Achatz gebraucht hatte.

Der FPÖ-Politiker hatte daraufhin eine Unterlassungsklage beim Handelsgericht Wien eingebracht.

Wie Achatz’ Anwalt Peter Burgstaller (Kanzlei Johannes Hintermayr, Linz) am Freitag der APA mitteilte, sprach das Handelsgericht Wien Fußi schuldig, ab sofort die Behauptung „Das braune Gesindel rund um Achatz in dieser oder ähnlicher Form zu unterlassen“. Fußi hatte in dem Verfahren vorgebracht, die Äußerung „braunes Gesindel“ sei „im Zuge des Wahlkampfes gerechtfertigt gewesen“. Der Ausdruck habe sich außerdem nicht auf Achatz „sondern dessen Publikum“ bezogen und sei insofern „auch wahr“ und eine „wertende Äußerung“ gewesen.

Das Handelsgericht kam zu dem Schluss, der Ausdruck „braunes Gesindel“ unterstelle einen verabscheuungswürdigen Charakter und darüber hinaus „nationalsozialistisches Gedankengut auch im Sinne von Verstößen gegen das Verbotsgesetz“. Im anstehenden Zusammenhang habe ein unbefangener Leser diese Äußerung so verstehen können, dass Achatz zu diesem „braunen Gesindel“ dazugehöre. Das Gericht sah darin eine „grob ehrenrührige Beleidigung“.

Und in dem Urteil des Handelsgerichtes Wien hieß es weiters:
„Unter all diesen Gesichtspunkten findet der Ausdruck ’braunes Gesindel’ keine Rechtfertigung, selbst nicht unter Berücksichtigung des Niveaus, wie es im Zuge politischer Auseinandersetzungen im Vorfeld einer wichtigen Wahl üblich geworden ist“.

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