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"Abzocke": AK ruft Reisende zur Vorsicht auf

Die Verbraucher erhielten unzureichende Informationen über das Abonnement, und einige der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buchungsplattform waren rechtswidrig.
Die Verbraucher erhielten unzureichende Informationen über das Abonnement, und einige der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buchungsplattform waren rechtswidrig. ©Canva
Die Arbeiterkammer warnt vor möglichen Überzahlungen bei Reisebuchungen über Opodo und bietet Betroffenen Hilfestellung an, das Geld zurückzuerhalten.

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich kritisierte die unzureichende Aufklärung über das Abo, das Kunden, die über die Plattform Opodo eine Reise buchten und gleichzeitig eine Prime-Mitgliedschaft abschlossen, vergünstigte Preise einräumte.

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Opodo-Prime-Mitgliedschaft für ungültig erklärt

Nach einer Klage der AK ist es nun endgültig: Die kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft bei einer Reisebuchung über Opodo wurde für ungültig erklärt, wie nun auch der Oberste Gerichtshof bestätigte. Dies setzt der "Abzocke" ein Ende, betonte die Kammer.

Die AK berichtete, dass Kunden unmittelbar vor dem Klicken auf den "Jetzt kaufen"-Button nicht ausreichend über die Vertragsbedingungen für das Prime-Abo informiert wurden. Insbesondere fehlte es an einer angemessenen Aufklärung über die Kostenpflichtigkeit.

Unzureichende Aufklärung und versteckte Kosten

Die Verbraucher konnten nur im Kleingedruckten lesen, dass nach einem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Praxis verstößt jedoch gegen das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz, daher kamen die Abonnements nie gültig zustande.

Personen, die unabsichtlich durch die Bestätigung einer Reisebuchung eine Opodo-Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, können nun den Mitgliedsbeitrag zurückfordern. Die Arbeiterkammer hat hierfür einen Musterbrief bereitgestellt.

Rückforderung des Mitgliedsbeitrags

Einige der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buchungsplattform wurden ebenfalls als teilweise rechtswidrig befunden. Die AK hat insgesamt elf Klauseln angefochten, darunter die Klausel bezüglich des Verfalls des Mitgliedsbeitrags bei einer Kündigung und die automatische Abo-Verlängerung.

Opodo behielt den Mitgliedsbeitrag für den gesamten Zeitraum ein, wenn eine vorzeitige Stornierung erfolgte. Die Buchungsplattform konnte jedoch keinen entsprechenden Verwaltungsaufwand nennen, was im Widerspruch zum Gesetz stand.

Automatische Abo-Verlängerung

Die automatische Abo-Verlängerung erfordert eine klare Information sowohl im Vertrag als auch in der Praxis für die Verbraucher. Opodo hat jedoch diese Regelungen nicht beachtet, wodurch das Verfahren ungültig wurde.

(VOL.AT)

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