AA

Abstellen oder nicht abstellen: Neue Regeln für Mietscooter

Für E-Scooter gelten neue Regeln.
Für E-Scooter gelten neue Regeln. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Bei Mieträdern- und rollern gibt es neue Regeln. Hier erfahren Sie, wo die Roller abgestellt werden dürfen und wo nicht.

Das Abstellen von Mieträdern und -rollern ist nur mehr auf vier Meter breiten Gehsteigen oder speziell markierten Abstellflächen zulässig. Die Geräte müssen entlang vom fahrbahnseitigen Gehsteigrand im 90°-Winkel aufgestellt werden.

Wo die Mietroller abgestellt werden dürfen und wo nicht

Das Abstellen ist verboten:

  • rund um die Wiener Staatsoper
  • auf Gehsteigen und Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer an dort aufgestellten Fahrradständern
  • in öffentlichen Grünanlagen, außer bei Radabstellanlagen oder auf mindestens vier Meter breiten Wegen, auf denen das Fahrradfahren zulässig ist.

Das platzsparende Abstellen auf Parkstreifen auf der Fahrbahn bleibt erlaubt. Den Mietern wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit Fahrradabstellanlagen zu beanspruchen. Nutzer von ÖAMTC easy way sind von den neuen Regeln übrigens nicht betroffen - hier gelten nach wie vor die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.

(Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Abstellen oder nicht abstellen: Neue Regeln für Mietscooter
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen