Absetzbarkeit der Kirchensteuer wird erhöht
Statt der aktuellen Höchstgrenze von 400 Euro, können Gläubige nun bis zu 600 Euro pro Jahr geltend machen. Laut ÖVP-Klubobmann August Wöginger handelt es sich hierbei um eine weitere Maßnahme zur Entlastung von Gläubigen und Familien. Der Antrag wurde heute Donnerstag im Nationalrat eingebracht.
Auch Kirchen profitieren von höherer Absetzbarkeit der Kirchensteuer
Glaube wird von vielen Menschen als Teil ihrer Kultur angesehen und dient gerade in schwierigen Zeiten als symbolischer Anker, der Sicherheit und Hoffnung verleiht. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Zusammenhang mit der steuerlichen Absetzbarkeit Erleichterungen zu schaffen - und dabei eine Win-Win-Situation zu erreichen. Personen, die Kirchenbeiträge zu entrichten haben, können nun 200 Euro mehr steuerlich geltend machen. Gleichzeitig kommt das Geld weiterhin den Kirchen und Religionsgemeinschaften zugute, die dadurch Seelsorge und wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft leisten, erklärt Wöginger.
(APA/Red)