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Abschuss "Bruno": Gericht weist Klage ab

München - Knapp ein Jahr nach dem Tod von Braunbär Bruno hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht München eine Klage gegen den Abschuss als unzulässig abgewiesen.

Der umstrittene Abschuss von Braunbär Bruno vor knapp einem Jahr wird vorerst nicht vor Gericht überprüft. Das Verwaltungsgericht München wies am Donnerstag eine Klage gegen die Erlaubnis der bayerischen Behörden zum Abschuss des jungen Bären als unzulässig ab.

Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald wollte die Abschussverfügung mit seiner Klage für rechtswidrig erklären lassen. Das Gericht sah jedoch keine persönliche Betroffenheit Riechwalds.

Der Anwalt argumentierte, der Abschuss des aus Italien nach Bayern eingewanderten Tieres verstoße gegen sein in der Bayerischen Verfassung verankertes Recht auf Erholung und Naturgenuss. Nach Auffassung des Gerichts bedeutet dieses Recht aber nicht einen Anspruch des einzelnen Bürgers, dass Landschaft und Natur nicht mehr verändert werden dürfen – etwa durch die „Entnahme“ des Braunbären aus der Wildbahn. Denn das bedeute in der Zuspitzung, dass jeder Bürger wegen jeder abgemähten Mohnblume oder jeder in den Kochtopf gewanderten Weinbergschnecke klagen könnte, sagte der Vorsitzende Richter der Bau- und Naturschutzkammer.

Riechwald will nun „in aller Ruhe“ prüfen, ob er Berufung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof beantragt, um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken. Dass einzelne Bürger in solchen Fällen nicht klagen dürften, sei nicht in Ordnung. „Der Bürger steht ohne Rechtsschutz da – das ist europarechtlich nicht zulässig.“ Sein grundsätzliches Ziel, die Öffentlichkeit aufzurütteln, habe er aber erreicht, sagte Riechwald. Der Abschuss sei unverhältnismäßig gewesen. „Mein Ziel war es, dass sich so etwas nicht wiederholt. Der Bär wird dadurch nicht wieder lebendig.“

Der Prozessvertreter des Freistaats, Peter Samberger, äußerte sich erleichtert. Eine Zulassung der Klage hätte „unübersehbare Konsequenzen“ gehabt. „Jeder Bürger könnte gegen jede Maßnahme klagen, die in Naturschutz oder Denkmalschutz eingreift“, sagte Samberger in einer Gerichtspause. „Damit könnte man jede Verwaltung lahm legen.“

Der Weg zum Abschuss des Bären über eine so genannte Allgemeinverfügung sei korrekt beschritten worden, so Samberger. Außerdem wäre Bruno auch nach dem im April von der Staatsregierung vorgelegten neuen Bärenmanagement-Plan abgeschossen worden. Denn der Plan sieht weiter den Abschuss vor, wenn ein Bär die höchste Gefährlichkeitsstufe erreicht hat und nicht gefangen werden kann.

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