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Abschiebungen nach Griechenland: VfGH ortet keine Hindernisse mehr

Der VfGH sieht kein Hindernis mehr für Abschiebungen nach Griechenland.
Der VfGH sieht kein Hindernis mehr für Abschiebungen nach Griechenland. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht die Versorgungslage in Griechenland als ausreichend an. Eine Beschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen, der in das Mittelmeerland abgeschoben werden soll, wurde abgewiesen.

Der Mann hatte seine Abschiebung mit der Begründung bekämpft, dass die Grundbedürfnisse von Asylberechtigten in Griechenlandnach wie vor nicht ausreichend gedeckt seien.

Die Abschiebung würde ihn daher der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung aussetzen, argumentierte der Afghane. Der Mann hatte in Griechenland bereits Asyl erhalten, weshalb sein Asylantrag in Österreich zurückgewiesen wurde. Die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), dass ihm in Griechenland keine existenzielle Notlage droht, weil sich die Versorgungslage für Schutzsuchende im Vergleich zur früheren Situation in Griechenland wesentlich verbessert hat, beurteilte der VfGH als ausreichend begründet. Mehrere gleich gelagerte Beschwerden von Personen, die in Griechenland erstmals Asyl beantragt oder erhalten haben, wurden als offenbar aussichtslos ebenfalls abgelehnt.

Vergleich mit früheren Entscheidungen und internationalen Urteilen

2010 hatte das Verfassungsgericht aufgrund der schlechten Versorgung von Asylwerbern in Griechenland eine Überstellung einer Asylwerberin in das Land gestoppt. Zudem entschieden die Verfassungsrichter damals, dass die österreichischen Behörden vor der Überstellung besonders schutzwürdiger Personen künftig bei den griechischen Kollegen eine individuelle Betreuungszusage für die betroffenen Asylwerber einholen müssen - andernfalls muss die Abschiebung unterbleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in den vergangenen Jahren wiederholt Länder für Abschiebungen nach Griechenland verurteilt. Erst im vergangenen Herbst wurde Deutschland wegen einer Abschiebung eines Syrers nach Griechenland zu einer Strafzahlung verurteilt.

Nach einem Urteil des EGMR 2011 wurden bis 2017 von den EU-Mitgliedstaaten gar keine Dublin-Überstellungen nach Griechenland durchgeführt. Seitdem gab es laut Innenministerium nur in wenigen Einzelfällen Rückführungen nach Dublin-Verfahren und Abschiebungen nach Griechenland. "Das aktuelle Urteil ist ein Schritt, um die bisherigen Maßnahmen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch weiter zu forcieren", hieß es aus dem Ministerium am Freitag. Allerdings bezieht sich das aktuelle VfGH-Urteil nur auf Abschiebungen von Personen, die in Griechenland bereits Asyl erhalten haben. Nicht betroffen sind sogenannte Dublin-Fälle, also Überstellungen von Asylwerbern, deren Antrag in Griechenland noch nicht erledigt wurde.

Wie viele Personen seit 2010 nach Griechenland abgeschoben oder nach Dublin-Verfahren rückgeführt wurden, war aus dem Innenministerium am Freitag vorerst nicht zu erfragen. Begrüßt wurde die VfGH-Entscheidung indes von der ÖVP. Generalsekretär Nico Marchetti sprach in einer Aussendung von einer "bahnbrechenden Entwicklung", durch die "eine Absurdität aus der Welt geschafft" worden sei. Dass Abschiebungen in Länder, in denen Asylwerber EU-Boden als erstes betreten hätten, verhindert wurden, habe "die Umsetzung der geltenden Rechtslage für Regierungen in ganz Europa praktisch unmöglich gemacht", so Marchetti. Die "Kehrtwende des Verfassungsgerichtshofs" sah er als "weiteren Beweis dafür, dass es in ganz Europa bei der Bekämpfung der illegalen Migration bergauf" gehe.

(APA/Red)

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