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Abschiebepraxis in Österreich

Nach dem Tod des Schubhäftlings Marcus Omofuma vor fast drei Jahren ist eine Diskussion über die Vorgehensweise der Exekutivbeamten aufgeflammt.

Vom Innenministerium wurde ein eigener Maßnahmenkatalog erstellt, der eine „menschengerechte Abschiebung“ garantieren soll. Laut Peter Widermann, dem Leiter der fremdenpolizeilichen Abteilung im Innenministerium, werden nur noch speziell geschulte Beamte eingesetzt.

Für die Teams, welche die Abschiebungen durchführen, stehen in den Sonderschulungen laut Widermann u.a. Polizeitaktik und Psychologie am Programm. Diese Kurse würden mittlerweile auch bei den EU-Beitrittskandidaten abgehalten. Erst vor wenigen Tagen seien 40 slowakische Beamte unterrichtet worden.

Besonders wichtig sei, Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, so der Experte des Innenministeriums. Mit den NGO’s gebe es deshalb Verträge über die Schubhaftbetreuung. Dabei werde den Häftlingen genau erklärt, warum die Abschiebung nötig sei, etwa wegen fehlender Papiere oder mangels Einreisekontingente. 24 Stunden bevor es losgeht, ist eine ärztliche Untersuchung zwingend vorgeschrieben. Außerdem werde geprüft, ob es noch anhängige Verfahren gibt.

Sollte ein Passagier im Zuge des Transports zu randalieren beginnen, laute eine Weisung, „kein Kampf, sondern Abbruch der Aktion“, erklärte Widermann. Allerdings könne der Schubhäftling durch dieses Verhalten nicht den Aufenthalt in Österreich erzwingen, er werde mit einem Chartertransport außer Landes gebracht. Beim vorerst letzten Transport waren drei Schubhäftlinge, drei Beamte, ein Arzt und ein Beobachter „ohne Probleme“ unterwegs. Es fehle die Öffentlichkeit, somit gebe es auch keinen Grund, Aufmerksamkeit erregen zu wollen.

„Viele unserer Empfehlungen wurden umgesetzt“, erklärte der Vorsitzende des Menschenrechtsbeirats, Verfassungsrichter Gerhart Holzinger. Nach dem Tod Omofumas waren unter seinem Vorsitz die Vorschläge für das richtige Verhalten bei Problemabschiebungen erstellt worden. Es werde laut seinem Wissensstand nur noch speziell geschultes Personal eingesetzt. Zur Überwachung sei erst vor kurzem bei einer Problemabschiebung ein Mitglied des Menschenrechtsbeirates mitgeflogen.

Ein Einsatz von „menschenrechtsgefährdenden Zwangsmitteln“ bei Abschiebungen ist Holzinger nicht bekannt. „Die Rückmeldungen, die wir erhalten, gehen dahin, dass ordentlich gearbeitet wird.“ Verantwortlich dafür sei laut dem Experten sicher auch, dass es schon im Vorfeld eine enge Zusammenarbeit zwischen Schubhaftbetreuung und Exekutive gebe. Beim Transport würden sich dann meist keine Probleme mehr stellen. „Ich hoffe, dass es auch so bleibt“, erklärte der Leiter des Menschenrechtsbeirats.

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