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Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer in NÖ geebnet

Wahlreicht für NÖ-Zweitwohnsitzer wird abgeschafft.
Wahlreicht für NÖ-Zweitwohnsitzer wird abgeschafft. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Nach Kontroversen im Zusammenhang mit dem begleitenden Paket ist der Weg für die Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer in Niederösterreich geebnet.
Wahlrecht für Zweitwohnsitzer wird abgeschafft
90.000 Personen betroffen

Nach der Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses am Donnerstag zeichnete sich für den im Rahmen der kommenden Landtagssitzung anstehenden Beschluss Einstimmigkeit ab, wie die APA erfuhr. Grund dafür ist nicht zuletzt ein getrenntes Votum über zwei Punkte des Pakets.

Abschaffung des Wahlrechts für NÖ-Zweitwohnsitzer

Hinsichtlich der Abschaffung des Wahlrechts für Zweitwohnsitzer per 1. Juni hatte zuletzt ohnehin grundsätzlich Einigkeit geherrscht. Das entsprechende Paket war Ende Jänner von der SPÖ auch gemeinsam mit der ÖVP präsentiert worden. Den dazugehörigen Antrag brachten die Sozialdemokraten dann jedoch nicht mit ein. Stein des Anstoßes war die mit der Novelle geplante verfassungsmäßige Festschreibung der seit 1945 üblichen Verteilung der Sitze in der Landesregierung gemäß des Verfahrens nach d'Hondt, die der SPÖ u.a. als zu mehrheitsfreundlich erschien. Da sich auch die FPÖ ablehnend zeigte, drohte die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit ins Wanken zu geraten.

Getrennte Abstimmung kommende Woche

Nun wird am kommenden Donnerstag über die Abschaffung des Zweitwohnsitzer-Wahlrechts und die Anwendung des d'Hondtschen-Verfahrens getrennt abgestimmt, wie die Landtagsklubs von ÖVP, SPÖ und FPÖ unisono bestätigten. Für Ersteres zeichnet sich neben einem Ja der drei genannten Parteien auch Einigkeit mit den Grünen sowie den NEOS ab.

Bei der Verteilung der Sitze in der Landesregierung gemäß des Verfahrens nach d'Hondt wurde nun aber ein anderer Weg eingeschlagen. Erfolgen soll hier eine Klarstellung in der Geschäftsordnung des Landtags - und damit auf einfachgesetzlicher Ebene - "dass bei der Ergebnisermittlung von Verhältniswahlen im NÖ Landtag, sofern nichts anderes bestimmt ist, das d'Hondtsche Wahlverfahren angewendet wird", wie es im Abänderungsantrag heißt. Aufgrund dieser Klarstellung sei eine Änderung der Landesverfassung "nicht erforderlich". Zustimmen dürften diesem Punkt neben den Abgeordneten der ÖVP auch jene von NEOS und Grünen. Seitens der SPÖ und der FPÖ zeigte man sich am Donnerstag auf APA-Anfrage ablehnend.

(APA/Red)

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