Abruptes Ende von Hackler-Pension unzulässig

Die Debatte um die Langzeitversichertenpension war durch die Forderung von Finanzminister Pröll nach einem früheren Auslaufen neu hochgekocht. Die Hacklerregelung sollte ursprünglich dazu dienen, dass Personen mit einem besonders harten Arbeitsleben früher und mit besseren Konditionen in den Ruhestand treten können. Pröll will diese Form der Pension mit Verweis auf hohe Mehrkosten früher als zum ursprünglich vorgesehen Zeitpunkt 2013 auslaufen lassen.
Nicht nur von der SPÖ kam hierfür eine Absage, auch die ÖVP-Arbeitnehmervertreter ÖAAB und Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) sprachen sich gegen ein vorzeitiges Ende aus.
Öhlinger erklärte: “Ein abruptes Ende ginge nicht, wenn zum Beispiel der Nationalrat morgen das Ende per 1. Jänner 2010 beschließt.” Er verwies hier auf den Vertrauensschutz: “Plötzliche und massive Eingriffe in wohlerworbene Rechte sind nicht zulässig.” Ein Versprechen der Regierung, bis 2013 nichts zu ändern sei aber sicher nicht bindend. Änderungen vor diesem Jahr sind laut dem Experten mittels Übergangsregelungen beispielsweise ab 2011 möglich. Diese könnten etwa eine Reduzierung der Leistung oder eine Erhöhung des Antrittsalters vorsehen.
Mayer sieht dies etwas anders und ortet keine verfassungsrechtliche Probleme, sollte die Regelung etwa bereits im Laufe des nächsten Jahres komplett abgeschafft werden. “Der Vertrauensschutz würde hier nicht gelten”, so der Experte, denn niemand könne darauf vertrauen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt in Pension gehen kann.