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Abrissverbote für Gründerzeithäuser - Wiener Stadtregierung beharrt auf Sanierung

Die Wiener Stadtregierung veranlasst ab dem 1. Juli 2018 eine Bauordnung, die vor allem diejenigen betrifft, die im Privatbesitz eines Gebäudes sind, dass vor 1945 errichtet wurde.

Ab dem 1. Juli 2018, dürfen im Privatbesitz befindliche Gebäude, die nach 1945 errichtet wurden, erst nach einer Bewilligung abgerissen werden. Diese neue Bauordnung soll dazu dienen, dass keine Gebäude abgerissen werden, die noch sanierbar wären. Diese neue Verordnung stößt allerdings auf starke Kritik.

Abrissverbot von Wiener Gründerzeithäuser ist keine Lösung

Michael Pisecky, Fachgruppenobmann der Wiener Immobilientreuhänder: “Seit Jahrzehnten hält die Wiener Stadtregierung an den niedrigen Richtwertmieten in Gründerzeitvierteln fest, mit denen solche Gebäude wirtschaftlich nicht erhalten werden können. Da darf man sich nicht wundern, dass zahlreiche Eigentümer die Kosten für eine Generalsanierung nicht mehr aus der eigenen Tasche finanzieren können und die Gebäude langsam aber sicher verfallen. Ein etwaiges Abrissverbot ist keine Lösung, sondern führt lediglich zum Komplettverfall. Solange die Einnahmen bei diesen Gebäuden nicht an ein wirtschaftliches Niveau herangeführt werden, sind Wiens Gründerzeithäuser mittelfristig dem Untergang geweiht!”

Wiener Hauseigentümer sollen Sanierungen durchführen

Die Hauseigentümer sollen nun auch stärker dazu motiviert werden, Sanierungen durchzuführen. Im Mietrecht kann für Neubauten – das sind alle Gebäude die nach dem 30. Juni 1953 errichtet wurden – der Mietzins frei vereinbart werden. Es wird eine Gleichstellung von Neubauten und sanierten Gründerzeithäusern im Mietrecht gefordert.

Pisecky: “Niemand investiert in ein altes Gebäude, wenn er keine Chance hat seine Investitionen jemals wieder zu sehen. Statt Abrissverboten müssen sinnvolle Regelung her, die die bestehende Diskriminierung gebunden an willkürliche Stichtage beseitigen und die private Immobilienwirtschaft zu Investitionen motiviert.”

(Red.)

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