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Abholmöglichkeit bei geschlossenen Geschäften gefordert

Der Handelsverband fordert eine Abholmöglichkeit von derzeit noch geschlossenen Geschäften.
Der Handelsverband fordert eine Abholmöglichkeit von derzeit noch geschlossenen Geschäften. ©APA (Sujet)
Der Handelsverband fordert Abholmöglichkeiten für online bestellte Waren (Click&Collect) bei derzeit noch geschlossenen Geschäfte, wenn die Schutzzwecke der Covid-Verordnung erfüllt werden. Dazu wurde ein Kurzgutachten bei der Wiener Anwaltskanzlei Fellner Wratzfeld & Partner in Auftrag gegeben.

Laut Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zeigt das Gutachten, dass Click&Collect möglich sein sollte, wenn folgende drei Punkte erfüllt sind: Eine Abholmöglichkeiten außerhalb von Kundenbereichen (etwa am Parkplatz), Einhaltung mindestens der gleichen Sicherheitsstandards wie für 400 Quadratmeter-Betriebe und wenn gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten wird.

"Mit Click&Collect kann dem vollständigen Entzug der wirtschaftlichen Existenz entgegengewirkt werden, ohne dass damit die Gesundheitssituation der Bevölkerung verschlechtert wird", so der Handelsverband-Geschäftsführer.

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(APA/Red.)

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