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Abgeändertes Lehrerdienstrecht passiert Ausschuss

Gewerkschaft ist neues Dienstrecht nicht recht
Gewerkschaft ist neues Dienstrecht nicht recht
SPÖ und ÖVP haben am Donnerstag im Verfassungsausschuss einen Abänderungsantrag zum Lehrerdienstrecht beschlossen. So sollen Lehrer der Sekundarstufe 2 - also vor allem AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere und höhere Schulen - mit Schularbeitsfächern bis zu zwei Stunden weniger als ursprünglich vorgesehen unterrichten. Am Dienstag soll das Gesetz den Nationalrat passieren.


Das neue Dienstrecht bringt eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf grundsätzlich 24 Stunden sowie höhere Anfangsgehälter. So sollen Lehrer künftig mit 2.420 Euro in den Beruf einsteigen (bisher 2.220 für AHS/BMHS, 2.000 für Volks-, Haupt- Sonderschullehrer etc.), das Höchstgehalt soll bei einer flacheren Gehaltskurve – exklusive aller Zulagen – 4.330 Euro betragen (bisher 5.150 bzw. 4.500 Euro). Außerdem vorgesehen sind neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Ende der Pragmatisierung. Verpflichtend gelten soll es nur für Lehrer, die ab 2019/20 in den Job einsteigen, freiwillig ist der Umstieg ab dem Schuljahr 2014/15 möglich.

Im Ausschuss ist es noch zu mehreren Änderungen des Regierungsentwurfs gekommen. Der Abänderungsantrag sieht zwar prinzipiell weiter 24 Stunden Unterricht pro Woche vor. Allerdings sollen sich nicht nur Klassenvorstände (und damit praktisch alle Volksschullehrer), Mentoren, Kustoden und Beratungslehrer bis zu zwei Stunden ersparen. Es gelten auch Ausnahmen für Lehrer, die in der Sekundarstufe 2 Fächer der Lehrverpflichtungsgruppen I und II (etwa Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) unterrichten. Die Gewerkschaft hatte gerade in diesem Bereich gegen mehr Unterricht mobil gemacht.

Diese Fächer werden nun mit dem Faktor 1,1 bewertet, Lehrer mit ausschließlich solchen Fächern müssen also nur 20 Stunden statt 22 Stunden (inklusive Abschlag für Klassenvorstandstätigkeit etc.) unterrichten. Dafür sinkt die Fächerzulage für diese Gegenstände von ursprünglich vorgesehenen 36 auf 30 Euro pro Wochenstunde. Wer an AHS-Oberstufen/BMHS auch andere Fächer unterrichtet oder wer neben der Ober- auch in der Unterstufe unterrichtet, dessen Lehrverpflichtung sinkt anteilig.

Oberstufenlehrer mit Fächern wie Geografie, Geschichte, Psychologie etc. bekommen – wie schon im Regierungsentwurf vorgesehen – zwölf Euro zusätzlich pro Wochenstunde, Lehrer der Sekundarstufe 1 (AHS-Unterstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule) in bestimmten Fächern (Deutsch, Fremdsprachen, Mathe etc.) 24 Euro. Fächerzulagen für Volksschullehrer, die in den vierten Klassen ebenfalls Schularbeiten erstellen und korrigieren müssen, sind nicht vorgesehen.

Weitere Änderungen: Werden Lehrer in fachfremden Gegenständen bzw. an anderen Schultypen eingesetzt, ist dafür nach einem Semester (fachfremder Gegenstand) bzw. einem Jahr (anderer Schultyp) die Zustimmung des Lehrers notwendig. Ab 2029 sollen außerdem nur mehr Master-Absolventen unterrichten dürfen. In der Übergangszeit dürfen Bachelor-Absolventen in den Klassen stehen, müssen sich aber verpflichten, innerhalb von fünf Jahren den Master nachzumachen.

Neben dem Abänderungsantrag hat der Verfassungsausschuss auch mehrere (für die Regierung unverbindliche) Entschließungsanträge und eine Ausschussfeststellung beschlossen, teilweise mit Zustimmung von Oppositionsparteien. Darin wird die Regierung aufgefordert, Modelle für mehr Unterstützungspersonal sowie die Entlastung der Lehrer von Verwaltungsaufgaben zu entwickeln und Pädagogen bei Schulum- oder -Neubauten bessere Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Weitere Forderung ist eine Evaluierung inklusive Arbeitszeitstudie für Lehrer im neuen Dienstrecht. Start der Studie soll 2015/16 sein, die Fertigstellung 2018.

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