Aberkennung von Auszeichnungen bei NS-Vergangenheit künftig möglich
Im Juni wurde die Reform des Ehrenzeichengesetzes von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgestellt. Die Begutachtungsfrist endete am 17. Juli. Am Dienstag stimmten die Vertreter der ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS im Verfassungsausschuss gemäß der Parlamentskorrespondenz der Reform zu.
Ehrenzeichengesetz: Aberkennung von Auszeichnungen bei NS-Vergangenheit künftig möglich
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen es jenem Organ, das das Ehrenzeichen verliehen hat, also in der Regel dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin, ausdrücklich festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Aberkennung der Auszeichnung gegeben sind. Grund für die Aberkennung können eine gerichtliche Verurteilungen wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität, vorsätzlich begangene Straftaten gegen verfassungsmäßige Einrichtungen Österreichs oder Verstöße gegen das Verbotsgesetz sein. Zudem ist auch eine in der Vergangenheit eingenommene führende Rolle in einer nationalsozialistischen Organisation ein Aberkennungsgrund. Nach einem Widerruf oder einer Aberkennung sind das Ehrenzeichen und das Beurkundungsdekret an die Präsidentschaftskanzlei bzw. das Bundeskanzleramt zurückzustellen.
Verwaltungsstrafe für jene, die Ehrenzeichnungen unbefugt tragen
Wer künftig ein Ehrenzeichen unbefugt trägt oder der Aufforderung zur Zurückstellung einer Auszeichnung nicht nachkommt, dem droht eine Verwaltungsstrafe. Umfasst von der Regelung sind nicht nur Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und das Bundesehrenzeichen, sondern auch das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst. Außerdem wird das Militärauszeichnungsgesetz entsprechend angepasst.
Bundes-Ehrenzeichengesetz tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft
In Kraft treten soll das neue Bundes-Ehrenzeichengesetz am 1. Jänner 2024, wobei die Möglichkeit zur Aberkennung von Ehrenzeichen auch für davor verliehene Auszeichnungen gelten soll.
Laut Parlamentskorrespondenz wiesen sowohl ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl als auch SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar in der Debatte auf den Anlassfall Globke hin. Globke war das "Große goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich" im Jahr 1956 als Mitarbeiter des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer verliehen worden. Es sei ein Gebot der Stunde, dass man einem bekennenden Nazi, der auch an den Nürnberger Rassengesetzen mitgewirkt habe, das verliehene Ehrenzeichen nachträglich wieder aberkennen könne, betonten sie. Auch wenn das nur ein symbolischer Akt sei, wäre das wichtig, sagte Duzdar. Man hätte in der Vergangenheit schon mehrere Ehrenzeichen aberkennen müssen, zeigte sich auch Eva Blimlinger (Grüne) über die nunmehrige Einigung erfreut.
NEOS-Abgeordenter Nikolaus Scherak sah in dem vorliegenden Gesetz ein schönes Beispiel dafür, wie Parlamentarismus funktionieren könne. Der Prozess habe zwar länger gedauert, letztendlich liege aber ein guter Kompromiss vor. Einzig die Freiheitlichen stimmten nicht mit. Verfassungssprecherin Susanne Fürst begründete das damit, dass sich ihre Fraktion prinzipiell "gegen eine Demontage der eigenen Geschichte" wende. Man sei auch dagegen, Straßen umzubenennen oder Denkmäler umzureißen. Zudem habe eine Person, der posthum ein Ehrenzeichen aberkannt wird, keine Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
(APA/Red)