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Ab Montag: Gewerbliche Haushalte können Stromkostenbremse beantragen

Ab Montag können gewerbliche Haushalte die Stromkostenbremse beantragen.
Ab Montag können gewerbliche Haushalte die Stromkostenbremse beantragen. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Ab Montag können Gewerbetreibende, die ihren Hauptwohnsitz am Betriebssitz haben, die vergangenes Jahr von der Regierung beschlossene Stromkostenbremse beantragen.
Stromkostenbremse: Ausweitung für bestimmte Haushalte

Das betreffe die gewerblichen Haushalte, die sowohl den betrieblichen Strom als auch den Haushaltsstrom nur über einen Stromzähler mit dem Lastprofil "Gewerbe" beziehen würden, hieß es am Freitag in einer Aussendung des Wirtschaftsministeriums. Die Entlastung betrage im Schnitt 500 Euro. Bei Bewilligung werde der Zuschuss ab 1. Juni 2023 für die nächsten 19 Monate automatisch auf der Stromrechnung berücksichtigt. Anträge können unter www.stromkostenbremse.gv.at/lufg/antrag bis 31. Mai 2023 gestellt werden.

(APA/Red)

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