Am Montag endet die dreimonatige Schonfrist für die Warnwestenpflicht. Wer ab sofort keine Warnweste im Auto mitführt bzw. sie im Bedarfsfall nicht anzieht, muss mit einer Geldstrafe von 14 Euro rechnen.
Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste – oder ähnliche Warnkleidung – im Auto mitführen. Wer wegen einer Panne, etc. das Auto auf der Autobahn verlässt, hat die WEste zu tragen. Das gilt nicht auf Parkplätzen.
Auf Freilandstraßen besteht Warnwestenpflicht, wenn das Fahrzeug auf der Fahrbahn zum Stillstand kommt und ein Pannendreieck aufgestellt werden muss, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle und bei schlechter Sicht oder Dunkelheit. Am 1. Mai 2005 war in Österreich die Warnwestenpflicht eingeführt worden.