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Österreich verschärft Testpflicht für Pendler

Österreich verschärft ab Donnerstag die Testpflicht für Pendler.
Österreich verschärft ab Donnerstag die Testpflicht für Pendler. ©APA
Mit einer am Montag verlautbarten Novelle der Einreise-Verordnung verschärft Österreich die Testpflichten für Pendler - aus Vorarlberger Sicht stellt dies aber nur bedingt eine Verschärfung dar.
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Die schärferen Bestimmungen treten an diesem Donnerstag 0.00 Uhr in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Montagabend mitteilte.

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Aus Vorarlberger Sicht stellt die ab dem 1. April geltende, novellierte Pendlerregelung aber nur bedingt eine Verschärfung dar, da ein Großteil der Pendler aus und nach Deutschland, Schweiz und Liechtenstein pendeln. Für diese bleibt die Testgültigkeit wie bis dato bei sieben Tagen. Außerdem gibt es eine Erleichterung beim Ausfüllen des Pre-Travel-Clearance-Formulars (nur mehr alle 28 Tage).

Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten (u.a. Liechtenstein) und der Schweiz, die keine Hochinzidenzstaaten sind, gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als sieben Tage ist.

Pendler aus allen Nicht-EU- und EWR-Staaten sowie aus den "Hochinzidenzstaaten" Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test oder einen Antigen-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Selbsttests dürfen nicht herangezogen werden. Für Pendler aus EU- und EWR-Staaten, die keine Hochinzidenzstaaten sind, gilt weiterhin, dass sie bei Einreise ein Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als sieben Tage ist.

Testergebnis vorzuweisen

Falls kein Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis bei der Einreise vorgewiesen werden kann, muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb 24 Stunden, ein molekularbiologischer oder ein Antigen-Test durchgeführt werden. Regelmäßige Pendler werden außerdem dazu verpflichtet, sich elektronisch über das Formular der "Pre-Travel-Clearance" zu registrieren. Diese Registrierung muss jeweils bei Änderung relevanter Daten, spätestens jedoch alle 28 Tage, erneuert werden. Bisher war dies einmal wöchentlich erforderlich.

Aufgrund der epidemiologischen Entwicklung wurde außerdem Norwegen von der Liste der Staaten mit geringen Infektionszahlen gestrichen. Auf der Liste sind nunmehr weiterhin Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Vatikan.

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(APA)

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