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Ab 2023: Ölfirmen können E-Ladestellen als CO2-Ersparnis verbuchen

Ab 2023 können Ölfirmen E-Ladestellen als CO2-Ersparnis verbuchen.
Ab 2023 können Ölfirmen E-Ladestellen als CO2-Ersparnis verbuchen. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Ab 2023 können sich Ölfirmen Investitionen in E-Ladestellen und Biokraftstoffe als CO2-Einsparung anrechnen lassen.

Das sieht die Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO) vor, wie das Klimaministerium mitteilte. Durch die zusätzlichen Investitionen hofft man, bis 2030 rund 700.000 Tonnen CO2 einzusparen. Die Novelle, mit der EU-Recht umgesetzt wird, tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Bald Verbuchung von E-Ladestellen als CO2-Ersparnis möglich

Die Unternehmen - laut Ministerium sind in Österreich 74 Firmen betroffen - können somit die ihnen zugerechneten CO2-Emissionen reduzieren und Strafzahlungen vermeiden, wenn sie zum Beispiel eine E-Tankstelle oder eine Zapfsäule für Biokraftstoff errichten.

(APA/Red)

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