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Ex-Gemeindebediensteter zu bedingter Haft verurteilt

In Salzburg wurde ein Ex-Gemeindebediensteter wegen Untreue und Amtsmissbrauchs verurteilt.
In Salzburg wurde ein Ex-Gemeindebediensteter wegen Untreue und Amtsmissbrauchs verurteilt. ©APA/BARBARA GINDL (Symbolbild)
Am Landesgericht Salzburg wurde am Mittwoch ein ehemaliger Mitarbeiter einer Gemeinde im Salzburger Flachgau wegen Untreue und Amtsmissbrauchs verurteilt. Ihm wurde eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Geldstrafe von 3.600 Euro auferlegt.

Der Mann, der seine Schuld reumütig zugab, soll durch unlautere Handlungen einen Gesamtschaden von 220.000 Euro verursacht haben. Dieser Schaden ging zu Lasten seines Arbeitgebers und dreier Hausgemeinschaften, die er eigenmächtig ohne Kenntnis der Gemeinde verwaltete. Der Beschuldigte hat bisher keinen Vorstrafenregister. Er akzeptierte das Urteil. Allerdings ist es nicht bindend, da Staatsanwältin Sabine Krünes keine Stellungnahme dazu abgab.

Ex-Gemeindebediensteter entschuldigte sich bei Prozess

"Bereits im Vorverfahren hat er sich umfassend geständig gezeigt", sagte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Auer, zu Prozessbeginn. "Er wird heute außer seinem reumütigen Geständnis keine weitere Fragen beantworten." Die Angaben des Angeklagten waren deshalb nur knapp. Er entschuldigte sich für seine Tat. "Ich kann es nicht oft genug sagen, dass es mir leid tut."

Die Staatsanwältin warf dem Beschuldigten konkret vor, er habe für drei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften keine Wasser-, Kanal- und Müllgebühren eingehoben. Dadurch seien der Gemeinde Einnahmen von rund 60.000 Euro entgangen. Zudem soll er immer wieder kleinere Beträge - insgesamt 91.000 Euro - von gemeindeeigenen Konten auf eines der Konten der Hausgemeinschaften überwiesen und dann teilweise - in Summe 69.000 Euro - zweckwidrig auf sein Privatkonto weitergeleitet oder behoben haben. Der Tatzeitraum reichte von 2014 bis 2022.

Staatsanwältin war Ex-Gemeindebedienstetem unrechtmäßige Bereicherung vor

Der Angeklagte war in der Finanzverwaltung der Gemeinde tätig und verfügte über zahlreiche Zeichnungsberechtigungen für verschiedene Konten der Gemeinde, wie die Staatsanwältin erläuterte. Da er auf die Eintreibung der vorgeschriebenen Abgaben für die Wohnungseigentümer-Gemeinschaften verzichtet und diese Abgaben nicht an die Gemeinde entrichtet habe, sei mehr Geld auf den Konten der Wohnungseigentümer-Gemeinschaften gelegen. Die in der EDV der Gemeinde aufscheinenden Forderungen habe er nachträglich storniert oder die Abgaben umgeleitet, "damit nichts aufscheint".

Bereits im Jahr 2014, als der Gemeinde-Bedienstete heimlich eine Hausgemeinschaft übernommen hat, "hat er sich schon unrechtmäßig bereichert", schilderte die Staatsanwältin. Die betroffene Gemeinschaft deckte im Jahr 2022 die Malversationen auf und brachte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Im Oktober 2022 gestand der Beschuldigte ein, die Gemeinde geschädigt zu haben. Er wurde sofort entlassen. Nach Ansicht eines Experten habe es die betreffende Person sehr geschickt angestellt, dass bei den Überprüfungen nichts gefunden wurde, erklärte damals der Bürgermeister der Gemeinde. Man werde das interne Kontrollsystem evaluieren lassen, um mögliche Schwachstellen auszuschließen.

Ex-Gemeindebediensteter beglich Schaden

Der Strafrahmen betrug in dieser Causa sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Mildernd wertete der Schöffensenat, dass der Mann einen wesentlichen Teil des Schadens mittlerweile wiedergutgemacht hat, seine bisherige Unbescholtenheit und sein Geständnis, "auch wenn es Stück für Stück gekommen ist", merkte die Vorsitzende an. Erschwerend sei der lange Tatzeitraum von acht Jahren, der massive Gesamtschaden und eine Mehrzahl von Opfern gewesen. Die Richterin wies darauf hin, dass der Akt sehr umfangreich sei und tausende Seiten umfasst. Eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft machte als Privatbeteiligte in dem Verfahren noch eine Forderung von 7.400 Euro geltend. Das Gericht sprach einen Betrag von 2.000 Euro zu. Falls der Angeklagte die verhängte Geldstrafe von 3.600 Euro nicht bezahlt, muss er sechs Monate ins Gefängnis.

(APA/Red)

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