Freisprüche von Raubüberfall in Wien
Die Anklage hatte ihnen angelastet, am 2. August 2025 einen 18-Jährigen von der S-Bahn-Station Matzleinsdorferplatz verfolgt, ihm ein Messer gegen den Hals gedrückt und ausgeraubt zu haben. Sie hatten sich selbst der Polizei gestellt, nachdem Fahndungsfotos aus Überwachungskameras der Wiener Linien medial veröffentlicht worden waren.
Die Burschen im Alter von 17 und 19 suchten am 5. November eine Polizeiinspektion auf, ohne zuvor Kontakt mit einem Anwalt oder einer Anwältin aufgenommen zu haben. Sie wurden umgehend festgenommen und saßen seither wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Die beiden weisen keine Vorstrafen auf, sprechen perfekt Deutsch und befanden sich jeweils im dritten Lehrjahr als Glaser bzw. Elektriker, als sie in die Justizanstalt (JA) Josefstadt eingeliefert wurden.
Angeklagte konnten sich Anschuldigung nicht erklären
Vor einem Schöffensenat stellten die zwei Angeklagten vehement in Abrede, den 18-Jährigen ausgeraubt zu haben. Es gebe kein Motiv, sie hätten weder Geld noch dessen Mobiltelefon benötigt. Sie hätten den Burschen in der S-Bahn getroffen, seien in derselben Station ausgestiegen und hätten denselben Ausgang genommen. Er habe sie "komisch angeschaut" und "irgendetwas gesagt", mehr sei aber nicht passiert. Sie könnten sich die Anschuldigung nicht erklären.
Der 18-Jährige schilderte im Anschluss dagegen dem Gericht im Detail den Raubüberfall, den er unmittelbar nach der angeblichen Tat in groben Zügen auf einer Polizeiinspektion dargelegt hatte. "Es gibt keinen Grund, warum er das erfinden hätte sollen", meinte der Staatsanwalt nach der Zeugenbefragung. Er habe - ebenso wie die zwei Angeklagten - "einen guten Eindruck" gemacht.
Dem pflichtete am Ende das Gericht bei. Der 18-Jährige habe "glaubwürdig" gewirkt und es sei "kein Grund ersichtlich, warum er lügen soll", meinte der Senatsvorsitzende. Dessen ungeachtet wurden die Angeklagten freigesprochen: "Die zwei passen so gar nicht ins Bild von Beschuldigten, mit denen wir es sonst zu tun haben. Warum sollen die so was machen?" Auf den Fahndungsfotos seien nur die jungen Männer zu sehen, aber keine strafbaren Handlungen dokumentiert. "Es steht also Aussage gegen Aussage. Wir können die Wahrheit nicht feststellen. Wenn die Entscheidungsorgane nicht sagen können, es war so, wie es in der Anklage steht, hat ein Freispruch zu erfolgen." Der Staatsanwalt war mit dieser Entscheidung einverstanden. Er gab noch im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
(APA/Red)