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Bei NS-Verstrickungen: Berufstitel sollen aberkannt werden können

Die Änderung wurde im Ministerrat beschlossen.
Die Änderung wurde im Ministerrat beschlossen. ©FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Der österreichische Ministerrat hat eine Reform beschlossen, die die Aberkennung von Berufstiteln bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz und Beteiligungen an NS-Organisationen ermöglicht, angelehnt an die bereits bestehende Regelung für Ehrenzeichen.

Wie bereits bei Ehrenzeichen soll es auch bei Berufstiteln künftig die Möglichkeit zur Aberkennung geben. Automatisch aberkannt werden soll ein Berufstitel im Fall einer gerichtlichen Verurteilung wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz sowie wegen schwerer strafbarer Handlungen. Möglich sein soll auch eine Aberkennung bei Personen mit NS-Vergangenheit. Ermöglicht wird die Aberkennung durch eine Entschließung des Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung.

Gleichzug mit Ehrenzeichen

Eine entsprechende, mit der Präsidentschaftskanzlei abgestimmte Änderung der bestehenden Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Gleichziehen will man damit mit der bereits 2023 beschlossenen Reform zur Aberkennung von Ehrenzeichen. Anlass der Änderung des Ehrenzeichengesetzes war damals der Fall des NS-Juristen und Mitverfassers der Nürnberger Rassengesetze Hans Globke, dem daraufhin posthum der 1956 verliehene zweithöchste Orden der Republik entzogen wurde.

Ausschlussgründe sollen schon im Vorhinein geprüft werden

Analog dazu sollen die Maßstäbe für Ehrenzeichen künftig auch für Berufstitel gelten. Neben der automatischen Aberkennung im Fall von Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz, wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, Freiheit oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung soll eine Aberkennung möglich sein, wenn die betreffende Person eine führende Rolle in einer NS-Organisation innehatte. Gleichzeitig soll bereits vor einer Verleihung geprüft werden, ob Ausschlussgründe vorliegen. "Staatliche Auszeichnungen dürfen nur jene tragen, die auf dem Boden unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundwerte stehen", begründete Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) die Änderung in einer Stellungnahme.

(APA/Red)

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