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"Rammbock"-Bande in Wiener Neustadt erneut verurteilt

Die Bande bei ihrem ersten Prozess.
Die Bande bei ihrem ersten Prozess. ©APA/SOPHIA KILLINGER
In Wiener Neustadt wurden drei Mitglieder einer "Rammbock"-Bande erneut zu Haftstrafen verurteilt, nachdem der Oberste Gerichtshof zuvor Teile des Urteils wegen Verfahrensmängeln aufgehoben hatte. Ein Komplize bleibt flüchtig.
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Drei Mitglieder einer "Rammbock"-Bande haben am Donnerstag in Wiener Neustadt im zweiten Rechtsgang erneut Haftstrafen erhalten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Teile des Urteils aufgehoben, wie auch der "Kurier" berichtete. Die Angeklagten bekamen laut Gericht nicht rechtskräftig Freiheitsstrafen von 22 Monaten bis dreieinhalb Jahren. Von einem Komplizen fehlt jede Spur, er war heuer im Februar aus der Justizanstalt Wiener Neustadt geflüchtet.

Bankomatsprengung und Juweliereinbrüche

Die Bande soll 2023 Juweliereinbrüche in der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf (Bezirk Mödling), im Wiener Donauzentrum und in Wiener Neustadt sowie eine Bankomatsprengung in Markgrafneusiedl (Bezirk Gänserndorf) verübt haben. Der mutmaßliche Anführer - ein 29-jähriger Niederländer - hatte im Oktober 2024 beim ersten Rechtsgang neun Jahre Haft erhalten. Er war am 10. Februar aus der Justizanstalt entkommen. Ein 32-jähriger Landsmann hatte vier Jahre Freiheitsstrafe erhalten, am Donnerstag wurde er zu dreieinhalb Jahren unbedingt verurteilt. Ein Bulgare bekam 28 Monate, davon neun unbedingt. Er hat seine Strafe bereits verbüßt. 22 statt 20 Monate Haft lautete das neue Urteil für einen nun 28-jährigen Niederländer, der laut "Kurier" bedingt entlassen wird.

Urteil teilweise wegen Verfahrensmängeln aufgehoben

Der OGH hatte nach Berufungen Teile des Urteils wegen Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Schöffenverhandlung am Donnerstag drehte sich vor allem um die für die Taten gestohlenen und später angezündeten Fahrzeuge. Berücksichtigt wurden bei der Strafbemessung nach Gerichtsangaben die lange Verfahrensdauer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

(APA/Red)

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