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Singvogelfang im Salzkammergut: Beschwerden mit Erfolg

"Endlich hat ein unabhängiges Gericht außerhalb des oberösterreichischen Salzkammerguts über den Singvogelfang entschieden", so VGT-Obmann Martin Balluch (im Bild).
"Endlich hat ein unabhängiges Gericht außerhalb des oberösterreichischen Salzkammerguts über den Singvogelfang entschieden", so VGT-Obmann Martin Balluch (im Bild). ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Beschwerden gegen rund 30 Bescheide zum Singvogelfang im Salzkammergut sind erfolgreich verlaufen.
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Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat den Beschwerden des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und von Tierschutz Austria gegen rund 30 Bescheide zum Singvogelfang im Salzkammergut stattgegeben. Die Bezirkshauptmannschaften müssen künftig wesentlich genauer prüfen. Der Singvogelfang im Salzkammergut ist offiziell ins nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der UNESCO eingetragen.

Tierschützer kritisieren Brauchtum als Tierquälerei

Im Herbst werden Gimpel, Stieglitze, Erlenzeisige und Fichtenkreuzschnäbel mithilfe von Lockvögeln gefangen und über den Winter in Volieren gehalten, bei einer Ausstellung gezeigt und im Frühling wieder freigelassen. Tierschützer kritisieren das Brauchtum aber als Tierquälerei.

Fangzeit ist von 15. September bis Ende November, für den Fang braucht man eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft. Laut VGT wurden heuer etwa 370 Bewilligungen erteilt, gegen rund 30 legten die Tierschützer Beschwerden ein. Diesen wurde stattgegeben, die Bescheide müssen neu erlassen werden. Im Wesentlichen wurden die Bezirkshauptmannschaften beauftragt, mehr Recherchen anzustellen. U.a. brauche man ein aktuelles Gutachten über den guten Erhaltungszustand der Arten, es müsse sichergestellt werden, dass keine anderen Arten gefangen werden etc. Zudem dürften die Bewilligungen nicht auf drei Jahre ausgestellt werden.

Kosten spielten laut VGT eine Rolle

Für den VGT steht damit fest, dass damit alle 370 Genehmigungen für den Singvogelfang rechtswidrig seien, weil sie "praktisch denselben Wortlaut haben". Die Bescheide müssten eigentlich alle einzeln geprüft werden. Man habe aber aus Kostengründen nur gegen rund 30 Beschwerde erhoben, so der VGT. Die anderen Bescheide sind laut LVwG mittlerweile rechtskräftig. Für die Empfänger der 30 beeinspruchten Bescheide ändert sich nichts, denn die Beschwerde hatte aufschiebende Wirkung und nun ist die Fangsaison zu Ende.

(APA/Red)

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