Westbahnhof-Anschlagsplan: Teenager wieder festgenommen
Der Jugendliche soll sich auch während und nach der Haft weiter radikalisiert haben, berichtete die Landespolizeidirektion am Donnerstag. Der Teenie befindet sich nun in der Justizanstalt Josefstadt. Die Staatsanwaltschaft brachte einen Antrag auf U-Haft ein.
Wohnung in Wien-Hernals gestürmt
"Der Jugendliche stand weiter unter Beobachtung", sagte Polizeisprecherin Anna Gutt der APA. Dabei sei den Ermittlern des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) aufgefallen, dass der Jugendliche "nach wie vor eine hohe Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen aufwies", wie es von der Polizei hieß. Die Staatsanwaltschaft Wien ordnete in der Folge eine Hausdurchsuchung bei dem 15-Jährigen an.
Am Dienstag stürmte letztlich das Einsatzkommando Cobra zusammen mit dem LSE die Wohnung seiner Eltern in Wien-Hernals. Dabei stellten die Beamten das Handy des 15-Jährigen sicher. "Eine detaillierte Auswertung des aufgefundenen einschlägigen Materials steht noch aus", sagte Gutt. Für den 15-Jährigen klickten noch vor Ort die Handschellen. Bisher verweigert der Jugendliche seine Aussage. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun aufgrund des Verdachts des verbrecherischen Komplotts sowie terroristischer Straftaten gegen den Burschen.
Festnahme im Februar
Der Jugendliche war im Februar nach Anschlagsplänen gegen den Wiener Westbahnhof festgenommen worden. Er wurde daraufhin im Juli nicht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft am Wiener Landesgericht verurteilt. Nach einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Wien wurde er letztlich am 8. Oktober durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien zu drei Jahren teilbedingter Haft - davon zwei Jahre bedingt - verurteilt. Nach seiner bedingten Entlassung dürfte er sich relativ rasch erneut radikalisiert haben. Wobei Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Donnerstag gegenüber der APA festhielt, dass der Teenager nicht gegen Auflagen verstoßen habe. Dem Jugendlichen war damals unter anderem aufgetragen worden ein Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen.
(APA/Red)